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12. Januar 2010: Von Max Sutter an 
Hallo Thomas,

Ihre Absicht habe ich schon verstanden. Es gibt den Leuten, welche fragen, eine Richtschnur, wenn man auf das Gesetz verweist. Wenn man es buchstabengetreu nach §22 Abs.1 Nr.8 LuftVO macht, ist man jedenfalls immer auf der sicheren Seite, Sinnfälligkeit hin oder her. Nur werden halt so die Leute zu nicht denkenden Gesetzessklaven geformt. Das ist aus Sicht der Erziehung zur Selbstverantwortung bei erwiesenermaßen unsinnigen Gesetzen eigentlich unverantwortlich.

Ich denke nur, dass Heiko Teegen die Überarbeitung dieses Abschnittes anno 2009 (vor allem Teile e, f und nach der Landung Teil b) kaum unwidersprochen hingenommen hätte. Ich vermute aber (ohne Beweismöglichkeit), dass auch Jan Brill interveniert hat und von den sachunkundigen Bürokraten einfach ignoriert wurde. Da wir in der Fliegerei momentan ein paar existenziellere Sorgen haben, kann ich verstehen, wenn um diese Angelegenheit keine größern Umstände gemacht wurden.

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