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11. Januar 2010: Von Philipp Tiemann an 
Hallo Thomas,

mit der Versicherung hast du natürlich recht. Habe diese im Rahmen der unbedingt an Bord zu führenden Dokumente nicht genannt, weil es dort erst einmal um die Vorgaben der von Seiten des Eintragungsstaats ging.

Auch hast du mit der LuftBO recht; diese ist in der Tat für gewerblich betriebene, ausländisch registrierte Luftfahrzeuge anzuwenden. Genauso ist aber zu bemerken, dass die LuftBO für ausländische, nicht-gewerbliche Lfz. nicht gilt.

§3b LuftVO ist tatsächlich interessant; kann aber die Bedeutung für ausländische Lfz. nicht ganz deuten.

P.S. Ich klink mich jetzt erstmal aus diesem Forum aus. Mir trollt es hier einfach zu sehr!

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