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30. Oktober 2009: Von RotorHead an Dr. Till C. Werner
Lösung:

PPL von der FAA validieren lassen und das Foreign Pilot IFR Written Exam (40 Fragen) bestehenn (FAR 61.75). Dann kann man weltweit (ICAO-Staaten) mit einem N-reg. Flugzeug nach IFR fliegen.
31. Oktober 2009: Von Dr. Till C. Werner an RotorHead
Im Moment bin ich in den USA und sowohl bei der Flightschool, als auch bei dem FSDO ist man der Meinung, dass man nach dem Exam immer noch eine Lizenz hat, welche auf der deutschen Lizenz basiert, und damit auch alle Einschränkungen aufweist.

War es denn zu ICAO Zeiten nicht möglich, mit einem deutschen PPL/IFR N-reg. Flugzeuge IFR zu fliegen?
1. November 2009: Von Udo S. an Dr. Till C. Werner
ist es immer noch.
nur naturgemäß kann die deutsche behörde nichts zu ausserdeutschen erlaubnissen sagen, entsprechend ergibt sich das praktische problem direkt an der grenze.

für jemanden der nur innerhalb deutscher lufträume fliegen will also absolut kein problem.

praktischer wäre es schon, dass man nun mit JAR lizenz die N-flugzeuge grenzüberschreitend im JAR gebiet fliegen kann - davon hab ich leider noch nichts gehört, im gegenteil, auch für Lisa stellt sich ebendieses als JAR FCL problem dar
17. Januar 2010: Von Gustav HOLDOSI an Udo S.
Das Betreiben eines N-zugelassenen Flugzeuges mit deutscher FCL-Lizenz ist nur in Deutschland möglich, wie in allen anderen EU-Staaten sinngemäß auch.

Also lieber gleich eine JAR-FCL-Lizenz anstreben.

Liebe Grüße
Gustav Z. HOLDOSI
www.motorflugunion.at
FTO-A117
17. Januar 2010: Von RotorHead an Gustav HOLDOSI
... und mit einer von Deutschland ausgestellten JAR-Linzenz dürfen N-reg. Luftfahrzeuge nur in Deutschland geflogen werden, falls keine anderen Lizenzen vorliegen.
18. Januar 2010: Von  an RotorHead
Zum Glück kann man einen deutschen PPL recht leicht in einen FAA validieren lassen mit "based on german". Das reicht. Und wenn man IFR will, reicht das 50 Fragen programm. Kann man in Paris bei Flugjht Saftey machen. Echt einfach...

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