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29. Juni 2019: Von Philipp Tiemann an Rolf _PA46

Nein, denn er hat damit ja nur bestätigt, dass der VOR Approach ohne ENAC-Genehmigung geflogen werden darf, was ja ohnehin unstrittig war. Es ging dir wohl darum, ob er auch von Privaten, und nicht nur von AOC-Holdern geflogen darf. Es steht in AD, Abschnitt 22, klar drin, dass das nicht der Fall ist. Und darauf ist er nicht weiter eingegangen.

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30. Juni 2019: Von Rolf _PA46 an Philipp Tiemann

wahrscheinlich hast Du Recht - einen Versuch war es wert.

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