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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. Januar 2015: Von  an Guido Frey
Was ein Rundumschlag und dann noch CGN, DUS und HAN in einem Absatz ... da regt sich Widerstand die drei zusammen zu werfen.

HAN ist sicher ein sehr löbliches GA Beispiel, aber auch erst seitdem der jetzige Geschäftsführer im Amt ist, vorher war das auch Mist. Das GAT dort ist im übrigen auch nur bis 22LCL besetzt, danach kostet das im 1/4h Takt.

DUS ist so halbwegs ok in meinen Augen. In einem Arbeitszeugnis würde man da die berühmte "war bemüht" Klausel anbringen. Wenn man dort hin muss, dann stellt man sich halt schon einmal auf ein bisschen Krawall ein und kalkuliert gleich extra Zeit ein - so ähnlich wie auf spanischen Plätzen, der Unterschied ist gering - , dann geht das auch. Die Preise für<2to sind zwar hoch, aber ich finde jetzt nicht so schlimm, wenn man mal betriebswirtschaftlich anders herum rechnet was da alles vorgehalten wird.

CGN ist für mich ein absoluter NoGo Platz und nicht nur weil unsere Firma seit über 10 Jahren absolutes Verbot erteilt hat dort hin zu fliegen (Ursache war damals das Verhalten der Security und ich glaube das Unternehmen mit dem K am Anfang ist immer noch da).

Katastrophal sind allerdings diese Endloszeilen mit 25.000 Positionen bei der Abrechnung, da müsste doch eigentlich EU Verbraucherrecht eingreifen können, oder? Ob nun mit Märchensteuer oder ohne soll mir egal sein, aber wenn schon jeder Popelhansel für seinen Malleflug einen Endpreis angezeigt bekommen muss, kann das Chaso bei diesen Gebühren doch nicht rechtens sein?

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