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10. November 2014: Von Lutz D. an Alfred Obermaier

Hallo Alfred,

wenn Du mit jedem Beitrag neue Fakten in die Diskussion einführst, dann ist es klar, dass die Dinge unklar bleiben. Davon, dass der Schalldämpfer durch einen staatlichen Prüfer (!?) ordentlich abgenommen und eingetragen war, hattest Du doch zuerst überhaupt nichts geschrieben. Zum Gedankenlesen reicht's bei mir noch nicht.

"Regress gegen den Prüfer schied aus, weil Staatshaftung nur greift wenn .... "

Nur greift, wenn was??? Und was war das für ein staatlicher Prüfer?

Zum Vertrauen: Grundsätzlich gilt für mich: Ladies and Gentlemen working with Ladies and Gentlemen. Wenn ich Geschäftspartnern misstraue, arbeite ich nicht mit ihnen zusammen. Wenn man Dritten per se immer misstraut, kann das auch Gründe in einem selbst haben.

Es geht hier aber nicht um Vertrauen oder Misstrauen gegenüber Versicherungen. Es geht nicht darum, ob eine Versicherung einen übervorteilen will. Es geht darum, ob eine Versicherung erlischt, wenn man eine GoPro anklebt, saugt oder schwebt. Die bisher vorliegenden Fälle deuten jetzt eher darauf hin, dass diese einen Vor- und keinen Nachteil bieten können.

10. November 2014: Von Alfred Obermaier an Lutz D.
@ Lutz,
auf Nachfragen muss ich halt tiefer einsteigen, weil ich bestimmte Sachverhalte als bekannt voraussetze.
Ein Prüfer, egal ob freischaffend oder Angestellter eines LTB vollbringt eine "hoheitliche " Tätigkeit, wenn er eine zB eine Lufttüchtigkeit bestätigt. Macht er dies fehlerhaft, dann haftet er uU selbst, nicht dagegen der LTB sondern bspweise der Staat für den er diese hoheitliche Tätigkeit erbringt.

Der Staat haftet aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und diese sind so restriktiv, dass eine Zahlungspflicht fast vollständig entfällt. Haben wir damals alles durchdekliniert.
Vielleicht ist es heute unter EASA / CAMO anders, was ich nicht glaube.

Der Versicherer wird im Schadenfall seine Bedingungen sehr genau kennen und diese ohne Wenn und Aber anwenden. Im übrigen ist der Versicherer nie und nimmer (für mich jedenfalls) ein GeschäftsPARTNER. Bei Partnern steht man in Augenhöhe zu und man braucht einander. Der Versicherer braucht mich nicht, ich aber ihn ( hoffentlich nicht). Das ist der wesentliche Unterschied.

Ich bin erschrocken über die (für mich sehr blauäugige) Haltung, nun ja da kleben wir einfach mal eine GoPro außen an, ist ja kein Unterschied zu einem Aufkleber am Leitwerk.

Daher nochmals, vorher mit den zuständigen Stellen klären ob GoPro außen erlaubt ist. Falls Ja, dann auch und gerade im Schadenfall kein Problem. Falls Nein, dann ein NO GO.
Wer es nicht klärt wird zum Risikoträger.

All the best
Alfred
10. November 2014: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Lutz D.
Lutz, das Wesen einer Versicherung ist, dass man die Partnerschaftlichkeit erst im Versicherungsfall beurteilen kann. Und dann ist es zu spät.
Da hilft es eigentlich nur, Fälle wie die genannten unter Angabe von Ross und Reiter zum Beispiel hier im Forum öffentlich zu machen.

Bei "Luftpool" erübrigt sich das allerdings, oder?
Wenn ich richtig google, haben die 2003 ihren Betrieb eingestellt?
10. November 2014: Von Lutz D. an Alfred Obermaier
@Alfred
1) Du setzt also voraus, dass wir wissen, dass Euer nicht-zugelassener Schalldämpfer von einem Prüfer abgenommen wurde. Ja, also, das nenne ich Optimismus ;)
2) Du findest es nicht klar, dass eine Kaskoversicherung die Regulierung eines Schadens ablehnt, wenn dieser darauf beruht, dass ein Halter, ein LTB und ein Prüfer zusammen einen nicht-zugelassenen Schalldämpfer einbauen, der dann sich selbst und die Maschine abfackelt? Sowas nennt man einen Vertrag zu Lasten Dritter. Natürlich lehnt die Kasko-Versicherung die Regulierung ab.
3) Staatshaftung des Prüfers - hier gab es lange Zeit Probleme - die kann man wohl kaum der Kaskoversicherung anlasten? Es ist aber besser geworden, spätestens seit OLG Hamm, 11U112/08. Da gab es einen vergleichbaren Fall mit dem TÜV. Für certifying staff gibt es übrigens auch Versicherungen. Ob Staatshaftung oder Privathaftung zum Zuge kommt, ist aber gar nicht immer so ausgemacht, zB bei der Abnahme von Instandhaltungsarbeiten wohl regelmäßig nicht.
4) Der Unterschied zwischen dem abgefackelten Schalldämpfer und der nicht-beitragenden GoPro ist aber schon einleuchtend, oder?
5) Ihr habt im Verein echt zweimal nicht zugelassene Schalldämpfer angeschraubt? ;)

@Triple-Zulu
Da sehe ich jetzt keinen grundsätzlichen Unterschied zu anderen Partnern, einen Architekten kann ich auch erst beurteilen, wenn das Haus steht - und musste meist vorher schon reichlich zahlen. Aber nochmal: es geht hier nicht um Wohlwollen, es geht um Ansprüche. Die hat man oder hat man nicht. Wenn das so klar wäre, dass eine GoPro am Flügel zwangsläufig zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen würde, dann gäbe es die Geschichten von Alex und Sebastian wohl nicht.

Unzulässig ist das Anbringen und feste verbauen der Cam mit Flügel, Fahrwerk etc. wohl trotzdem in fast jedem Fall.
11. November 2014: Von Alfred Obermaier an Lutz D.
Hi Lutz,
Deine Argumentation ist insgesamt unschlüssig.
Die Diskussion darüber werde ich nicht öffentlich austragen.
Im übrigen wäre das ein Thema für einen eigenen Thread.

Mitten im Atlantik komme ich nicht auf Deine Mailadresse für eine pn.
Melde mich dann im Dezember, wenn ich wieder Zuhause bin.

Im letzten Punkt allerdings bekommst meine volle Zustimmung.
GoPro außen anbringen geht gar nicht, bzw hat die von Dir beschriebenen Folgen.

All the best
Alfred
11. November 2014: Von Lutz D. an Alfred Obermaier
Welche Folgen habe ich beschrieben?

Habe selbst eine non tso'ed GoPro-Halterung am Gear. Ein Mitarbeiter meiner CAA hat mit den Augen gerollt beim check, das war's. In meinem Leben geht's nicht darum, alle abstrakten Rechtsrisiken zu vermeiden.

Meine Dir unschlüssige Argumentation hat halt den Vorteil, dass sie empirisch gedeckt ist, wohingegen wir auf den Fall einer Kamerahalterung, die zur Verweigerung einer Versicherungsleistung jetzt noch warten. (John-Björn, könntet Ihr vielleicht...?)

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