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2. September 2012: Von Sönke Springer an Thore L.
Schwer zu beweisen: trotz intensiver Recherche finde ich keine Ausgabe des LuftVG in der ersten (1922) und in der 1933 überarbeiteten Fassung. Hat da wer Zugang zu?
Das von 1922 habe ich gefunden: Im RGBl. I. der Seiten 681-687 (siehe Anhang).
Das von 1933 finde ich ev. auch noch.

2. September 2012: Von Sönke Springer an Sönke Springer
Nachtrag: Ich schicke die PDFs Thore per E-Mail, das hat mit der eigentlichen Ursprungsdiskussion ja nicht mehr viel zu tun.
2. September 2012: Von Thore L. an Sönke Springer
Super. Also in der Fassung von 1922 steht nichts von einem Flugleiter oder einer Flugaufsicht. Unter D § 12 ist aufgeführt:

"Luftfahrzeuge dürfen ... nur in Flughäfen und außerhalb geschlossener Ortschaften nur auf nichteingefriedeten Grundstücken und Wasserflächen landen. Für einzelne Gebiete, Grundstücke oder Wasserflächen kann ein Landungsverbot erlassen werden."

Also: überall, sofern es nicht explizit verboten wurde und es nicht mitten in der City ist. Und natürlich ohne das wer zuguckt und mitschreibt. Sehr vernünftig.

Jetzt wär noch der 1933er Text sehr interessant.



4. September 2012: Von Michael Stock an Thore L.
Hallo Thore,

was du meinst, ist das LuftVG von 1934 - 1943:

Bundesarchiv (www.bundesarchiv.de)
Überschrift: Gesetzsammelmappen
Bestellsignatur: R 2301/8191
Titel: Kraftfahrzeugverkehr, Reichsautobahnen, Luftverkehr
Bandnummer: 3
Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen, 1935-1939
Internationaler Verkehr mit Kraftfahrzeugen, 1932-1940
Luftverkehrsgesetz, 1934-1943
Registratur-/Altsignatur: G 3204 - G 3206 (Aktenzeichen)

Ich besorge das mal, es interessiert mich schon länger. Übrigens hat das vor vielen Jahren Heiko Teegen ausgegraben ....

Viele Grüße,

Michael
4. September 2012: Von Sönke Springer an Michael Stock
Beitrag vom Autor gelöscht
4. September 2012: Von Ralf Kahl an Sönke Springer

Hallo zusammen,

macht Julian doch nicht seinen Thread kaputt. Ich habe deswegen extra den Thread "Flugleiter abschaffen" reaktiviert.

Da könnt ihr die Sachen doch weiter diskutieren; letztlich gehören sie da besser hin.

Herzliche Grüße ...

Ralf


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