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1. März 2011: Von Dr. Christoph Schenk an Peter Schmidt
Um den Schildbürgerstreich komplett zu machen, kann die Anmeldung nur elektronisch erfolgen. Nachstehend die zugehörige Anleitung des Ministeriums.

Wer's nicht glaubt, schaut hier:
https://www.bmf.gv.at/EGovernment/FINANZOnline/Flugabgabe/_start.htm

Gute Nacht AL in Österreich

Zitat:

Bundesministerium für Finanzen Seite 1
Stand: 01.03.2011
Übermittlungsstruktur LUFTFAHRZEUGHALTER
INFO_DATEN
- ART_IDENTIFIKATIONSBEGRIFF: In diesem ist als fix definierter Wert FASTNR einzugeben
- IDENTIFIKATIONSBEGRIFF: In diesem ist die gültige Finanzamt/Steuernummer des
Übermittlers (FON-Teilnehmer) einzugeben. Die Finanzamt/Steuernummer setzt sich aus dem
Finanzamt (10) und aus der Steuernummer (7-stellig) zusammen (ohne Trennzeichen).
- PAKET_NR: Die Paketnummer ist eine beliebige bis zu 9-stellige Nummer, die vom Übermittler zur
Identifizierung seiner Sendung vergeben wird.
- DATUM_ERSTELLUNG: Das Datum der Erstellung wird vom Übermittler hier angegeben.
- UHRZEIT_ERSTELLUNG: Die Uhrzeit der Erstellung wird vom Übermittler hier angegeben.
- ANZAHL_ERKLAERUNGEN: In diesem ist jene Anzahl anzugeben, wie oft der Block
ERKLAERUNG in einer Übermittlung vorkommt.
Bei den Block INFO_DATEN handelt es sich um Pflichtfelder, die bei jeder Übermittlung einmal
vorkommen müssen.
ERKLAERUNG
- SATZNR: Die Satznummer ist eine beliebige bis zu 9-stellige Nummer, die vom Übermittler zur
Identifizierung des Einzelsatzes vergeben wird.
- ANBRINGEN: In diesem wird als fix definierter Wert die Art des Anbringens (LFH)
gekennzeichnet.
- ZR: Mit diesem wird der Zeitraum bekannt gegeben, für den die Anmeldung gelten soll.
- FASTNR: In diesem wird die Finanzamt/Steuernummer angegeben, für die die Anmeldung
eingereicht wird.
Wird die Anmeldung durch einen Parteienvertreter (Fiskalvertreter) übermittelt, so ist die
Finanzamt/Steuernummer des Luftfahrzeughalters anzugeben, es muss dann eine steuerliche
Vollmacht zwischen dem Parteienvertreter (Fiskalvertreter) und dem Luftfahrzeughalter vorliegen.
Wird die Anmeldung für den FON-Teilnehmer in eigener Sache eingereicht, so ist der Inhalt der
Felder IDENTIFIKATIONSBEGRIFF und FASTNR ident.
Die Finanzamt/Steuernummer setzt sich aus dem Finanzamt (10) und aus der Steuernummer
(7-stellig) zusammen. (ohne Trennzeichen)
- ICAO: In diesem ist die eindeutige Kennung des Luftfahrzeughalters anzugeben.
- BEZEICHNUNG_AIRLINE: Langname des Luftfahrzeughalters, wenn kein ICAO-Code vorliegt
- KUNDENINFO: In diesem kann eine interne Kennung vom Übermittler eingetragen werden,
diese Kennung (z.B. Referenznummer in des Luftfahrzeughalters) verwendet ausschließlich der
Übermittler.
Im Ergebnisprotokoll wird dieser rückübermittelt.
Bundesministerium für Finanzen Seite 2
Stand: 01.03.2011
Folgende Abkürzungen werden verwendet:
ZUSAMMENFASSUNG
- GESAMT: Gesamtanzahl aller abgeflogenen Passagiere aller Flughäfen; In der Gesamtanzahl der
abgeflogenen Passagiere sind Kinder unter 2 Jahren ohne eigenen Sitzplatz und die Personen, die
zur Flugbesatzung gehören, NICHT inbegriffen.
- KURZ: Anzahl der Passagiere für Abflüge mit einem Zielflugplatz innerhalb der Kurzstrecke gemäß
Anlage 1 des FlugAgbG
- KURZ_INLAND: Anzahl der Passagiere für Abflüge im Inland
- MITTEL: Anzahl der Passagiere für Abflüge mit einem Zielflugplatz innerhalb der Mittelstrecke
gemäß Anlage 2 des FlugAgbG
- LANG: Anzahl der Passagiere für Abflüge mit einem Zielflugplatz innerhalb der Langstrecke
- BETRAG: Gesamtbetrag der zu entrichtenden monatlichen Abgabe; resultierend aus Anzahl der
Passagiere für Kurz-, Mittel- und Langstrecke und des Tarifes gem. § 5(1) FlugAbgG
STEUERFREI:
- KIND: Anzahl der Passagiere, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über
keinen eigenen Sitzplatz verfügen
- SERVICE: Anzahl der Passagiere, die als Flugbesatzungsmitglieder eines anderen Fluges an ihren
Einsatzort oder von ihrem Einsatzort geflogen werden inklusive der Governmental Request
Passengers
- AUSBILDUNG: Anzahl der Passagiere, zu Ausbildungszwecken oder zum Zweck des Absprunges
mit einem Fallschirm
- MMHZWECKE: Anzahl der Passagiere, zu militärischen, medizinischen oder humanitären Zwecken
- TRANSFER: Anzahl der Transferpassagiere nach einer Zwischenlandung auf einem inländischen
Flughafen, die zu einer planmäßigen Unterbrechung der Flugreise von weniger als 24 Stunden
führen
- NICHT_STEUERBAR: Übergangslösung; Anzahl der Passagiere, die nicht steuerbar sind. Beispiel:
Buchung eines Tickes vor dem 1.1.2011 für Flüge nach dem 1.4.2011.
Die o.a. geführten Definitionen sind pro Flughafen zu melden.
PRÜFUNGEN, die nicht im XSD-Schema vorhanden sind:
- Erstmaliger ZR: 2011-04
- Entweder ICAO oder BEZEICHNUNG_AIRLINE
- Summe der Passagiere aus KURZ, KURZ_INLAND, MITTEL und LANG müssen ident mit der
Summe aus GESAMT abzüglich SERVICE, AUSBILDUNG; MMHZWECKE, TRANSFER und
NICHT_STEUERBAR sein
- Sämtliche Passagiere aus den einzelnen Flughäfen müssen ident mit Passagieren aus der
ZUSAMMENFASSUNG sein.
Beispiel: ZUSAMMENFASSUNG: KURZ: 800, Flughafen VIE: KURZ 500 Flughafen INN KURZ 300
- Anzahl KURZ * 8 + Anzahl KURZ_INLAND * 7,27 + Anzahl MITTEL * 20 + Anzahl LANG * 35 ist
ungleich BETRAG
Bundesministerium für Finanzen Seite 3
Stand: 01.03.2011
- Wurde für einen Zeitraum eine Erklärung bereits eingebracht, ist keine weitere Erklärung mehr
möglich.

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