Um den Schildbürgerstreich komplett zu machen, kann die Anmeldung nur elektronisch erfolgen. Nachstehend die zugehörige Anleitung des Ministeriums.
Wer's nicht glaubt, schaut hier: https://www.bmf.gv.at/EGovernment/FINANZOnline/Flugabgabe/_start.htm
Gute Nacht AL in Österreich
Zitat:
Bundesministerium für Finanzen Seite 1 Stand: 01.03.2011 Übermittlungsstruktur LUFTFAHRZEUGHALTER INFO_DATEN - ART_IDENTIFIKATIONSBEGRIFF: In diesem ist als fix definierter Wert FASTNR einzugeben - IDENTIFIKATIONSBEGRIFF: In diesem ist die gültige Finanzamt/Steuernummer des Übermittlers (FON-Teilnehmer) einzugeben. Die Finanzamt/Steuernummer setzt sich aus dem Finanzamt (10) und aus der Steuernummer (7-stellig) zusammen (ohne Trennzeichen). - PAKET_NR: Die Paketnummer ist eine beliebige bis zu 9-stellige Nummer, die vom Übermittler zur Identifizierung seiner Sendung vergeben wird. - DATUM_ERSTELLUNG: Das Datum der Erstellung wird vom Übermittler hier angegeben. - UHRZEIT_ERSTELLUNG: Die Uhrzeit der Erstellung wird vom Übermittler hier angegeben. - ANZAHL_ERKLAERUNGEN: In diesem ist jene Anzahl anzugeben, wie oft der Block ERKLAERUNG in einer Übermittlung vorkommt. Bei den Block INFO_DATEN handelt es sich um Pflichtfelder, die bei jeder Übermittlung einmal vorkommen müssen. ERKLAERUNG - SATZNR: Die Satznummer ist eine beliebige bis zu 9-stellige Nummer, die vom Übermittler zur Identifizierung des Einzelsatzes vergeben wird. - ANBRINGEN: In diesem wird als fix definierter Wert die Art des Anbringens (LFH) gekennzeichnet. - ZR: Mit diesem wird der Zeitraum bekannt gegeben, für den die Anmeldung gelten soll. - FASTNR: In diesem wird die Finanzamt/Steuernummer angegeben, für die die Anmeldung eingereicht wird. Wird die Anmeldung durch einen Parteienvertreter (Fiskalvertreter) übermittelt, so ist die Finanzamt/Steuernummer des Luftfahrzeughalters anzugeben, es muss dann eine steuerliche Vollmacht zwischen dem Parteienvertreter (Fiskalvertreter) und dem Luftfahrzeughalter vorliegen. Wird die Anmeldung für den FON-Teilnehmer in eigener Sache eingereicht, so ist der Inhalt der Felder IDENTIFIKATIONSBEGRIFF und FASTNR ident. Die Finanzamt/Steuernummer setzt sich aus dem Finanzamt (10) und aus der Steuernummer (7-stellig) zusammen. (ohne Trennzeichen) - ICAO: In diesem ist die eindeutige Kennung des Luftfahrzeughalters anzugeben. - BEZEICHNUNG_AIRLINE: Langname des Luftfahrzeughalters, wenn kein ICAO-Code vorliegt - KUNDENINFO: In diesem kann eine interne Kennung vom Übermittler eingetragen werden, diese Kennung (z.B. Referenznummer in des Luftfahrzeughalters) verwendet ausschließlich der Übermittler. Im Ergebnisprotokoll wird dieser rückübermittelt. Bundesministerium für Finanzen Seite 2 Stand: 01.03.2011 Folgende Abkürzungen werden verwendet: ZUSAMMENFASSUNG - GESAMT: Gesamtanzahl aller abgeflogenen Passagiere aller Flughäfen; In der Gesamtanzahl der abgeflogenen Passagiere sind Kinder unter 2 Jahren ohne eigenen Sitzplatz und die Personen, die zur Flugbesatzung gehören, NICHT inbegriffen. - KURZ: Anzahl der Passagiere für Abflüge mit einem Zielflugplatz innerhalb der Kurzstrecke gemäß Anlage 1 des FlugAgbG - KURZ_INLAND: Anzahl der Passagiere für Abflüge im Inland - MITTEL: Anzahl der Passagiere für Abflüge mit einem Zielflugplatz innerhalb der Mittelstrecke gemäß Anlage 2 des FlugAgbG - LANG: Anzahl der Passagiere für Abflüge mit einem Zielflugplatz innerhalb der Langstrecke - BETRAG: Gesamtbetrag der zu entrichtenden monatlichen Abgabe; resultierend aus Anzahl der Passagiere für Kurz-, Mittel- und Langstrecke und des Tarifes gem. § 5(1) FlugAbgG STEUERFREI: - KIND: Anzahl der Passagiere, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keinen eigenen Sitzplatz verfügen - SERVICE: Anzahl der Passagiere, die als Flugbesatzungsmitglieder eines anderen Fluges an ihren Einsatzort oder von ihrem Einsatzort geflogen werden inklusive der Governmental Request Passengers - AUSBILDUNG: Anzahl der Passagiere, zu Ausbildungszwecken oder zum Zweck des Absprunges mit einem Fallschirm - MMHZWECKE: Anzahl der Passagiere, zu militärischen, medizinischen oder humanitären Zwecken - TRANSFER: Anzahl der Transferpassagiere nach einer Zwischenlandung auf einem inländischen Flughafen, die zu einer planmäßigen Unterbrechung der Flugreise von weniger als 24 Stunden führen - NICHT_STEUERBAR: Übergangslösung; Anzahl der Passagiere, die nicht steuerbar sind. Beispiel: Buchung eines Tickes vor dem 1.1.2011 für Flüge nach dem 1.4.2011. Die o.a. geführten Definitionen sind pro Flughafen zu melden. PRÜFUNGEN, die nicht im XSD-Schema vorhanden sind: - Erstmaliger ZR: 2011-04 - Entweder ICAO oder BEZEICHNUNG_AIRLINE - Summe der Passagiere aus KURZ, KURZ_INLAND, MITTEL und LANG müssen ident mit der Summe aus GESAMT abzüglich SERVICE, AUSBILDUNG; MMHZWECKE, TRANSFER und NICHT_STEUERBAR sein - Sämtliche Passagiere aus den einzelnen Flughäfen müssen ident mit Passagieren aus der ZUSAMMENFASSUNG sein. Beispiel: ZUSAMMENFASSUNG: KURZ: 800, Flughafen VIE: KURZ 500 Flughafen INN KURZ 300 - Anzahl KURZ * 8 + Anzahl KURZ_INLAND * 7,27 + Anzahl MITTEL * 20 + Anzahl LANG * 35 ist ungleich BETRAG Bundesministerium für Finanzen Seite 3 Stand: 01.03.2011 - Wurde für einen Zeitraum eine Erklärung bereits eingebracht, ist keine weitere Erklärung mehr möglich.
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