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26. Februar 2011: Von Frank Naumann an Peter Schmidt
Eine fiskalische Sauerei, die es von Seiten der GA energisch zu bekämpfen gilt, gewiß, da bin ich völlig Eurer Meinung. Erfahrungsgemäß gibt es aber für jedes typisch österreichische Gesetz auch eine typisch österreichische Lösung :-)

Die Zukunft wird zeigen, wie das Finanzamt einem Privatpiloten nachweisen will, daß er mit Passagieren geflogen ist. Denn nur dann ist der private Flugzeughalter ja zur Registrierung und Zahlung verpflichtet (§ 1). Der § 3 zeigt dem gelernten Österreicher überdies genau, was er dem Flughafenbetreiber sagen muß, so er denn danach gefragt wird. Je nach Zusammensetzung der Flugbesatzung würde sich z.B. anbieten:

"Ich fliege mit einem Copiloten, einem Navigator und einem Luftraumbeobachter."

"Ich transportiere die Cabin Crew zu ihrem nächsten Einsatz zum Flughafen XXXX."

"Der Abflug dient Ausbildungszwecken, ich muß für meine angestrebte ATPL insgesamt 1500 Stunden sammeln."

"Eigentlich wollten alle außer mir mit dem Fallschirm abspringen, in der Luft mußten wir jedoch feststellen, daß wir die Fallschirme vergessen haben."

"Meine Kinder haben Keuchhusten (Pertussis), dies ist ein medizinisch notwendiger Keuchhustenflug. Meine Frau fliegt zur Betreuung der Kinder mit."

"Die letzte Landung war außerplanmäßig (Ausweichlandung). Dies ist ein gebührenbefreiter Abflug nach einer nicht planmäßigen Landung gemäß § 3 Ziffer 6 FlugAbgG."

Besonders der letzte Punkt dürfte zu einer explosionsartigen Zunahme gefährlicher Wettererscheinungen im Alpenraum führen: In Zukunft wird jeder, der zum Beispiel nach Graz will, einen Flugplan nach Ljubljana filen mit Alternate Graz. Nachdem er dann wegen Windscherungen, schlechter Sicht, Eisansatz, embedded CB im Wetterradar oder plötzlicher Unpässlichkeit eines Passagiers eine Sicherheitslandung in Graz gemacht hat (safety first! - das sieht der Finanzminister sicher auch so), ist er beim darauffolgenden Abflug aus Graz von Passagiergebühren befreit.

Dieses Modell bietet sich - wenn ich so darüber nachdenke - eigentlich auch für die Großluftfahrt an. Und daß die Passagiere erst nach dem Start erfahren, wohin genau die Reise geht, läßt sich heutzutage ja werbewirksam und ganz zwanglos als Maßnahme zur Terror-Abwehr kommunizieren...
27. Februar 2011: Von Urs Wildermuth an Frank Naumann
Also ist Österreich für Privatflieger ab 31.3. wohl erst mal zu.

Denke, mit den "Besatzungsmitgliedern", das werden die nicht fressen. Denn dazu gehört ein fliegerischer Ausweis (könnt ja jeder kommen) und wohl ein Eintrag im FOM sofern dann vorhanden.

Die Registrierung muss bekämpft und verhindert werden. Wenn die schon so ne Taxe erheben wollen, dann bitte direkt mit der Landetaxe verrechnen und einziehen. 8 Euros sind ja noch zu verschmerzen, aber die Bürokratie nicht.

Beste Grüsse

Urs Wildermuth
27. Februar 2011: Von Frank Naumann an Urs Wildermuth
Es steht auch in Österreich nirgendwo geschrieben, daß jedes Crewmitglied einen fliegerischen Ausweis haben muß. Auch die Cabin Crew gehört zur Crew! Sonst müßten in Zukunft ja alle Stewardessen, Flugretter, Hubschrauber-Notärzte, Air Marshalls und sonstiges nichtfliegende Personal auch Passagiergebühren zahlen.

Wie gesagt, mal abwarten, wie das am Ende exekutiert wird. Und die Variante mit der "außerplanmäßigen Landung" dürfte bei entsprechend vorausschauender Flugplangestaltung vom Finanzamt schwer anzufechten sein, zumal bei ausländischen, nicht in Österreich stationierten Luftfahrzeugen.
27. Februar 2011: Von Carmine Bevilacqua an Frank Naumann
Zitat:""Es steht auch in Österreich nirgendwo geschrieben, daß jedes Crewmitglied einen fliegerischen Ausweis haben muß. Auch die Cabin Crew gehört zur Crew! Sonst müßten in Zukunft ja alle Stewardessen, Flugretter, Hubschrauber-Notärzte, Air Marshalls und sonstiges nichtfliegende Personal auch Passagiergebühren zahlen. "

Hallo,

hat zwar nichts mit der Sache an sich zu tun, allerdings gelten Hubschrauber-Notärzte nicht als Crewmember sondern als Medical-Passenger. Ist insofern relevant als nur Pilot und Rettungsassistent als HEMS-Crewmember der Flugdienst-Ruhezeiten Regelung unterworfen sind. Die/ der Notärztin/Notarzt darf nahezu unbegrenzt lange arbeiten.

Gruß,
Carmine
27. Februar 2011: Von Max Sutter an Carmine Bevilacqua
Ich verstehe aber jetzt nur nicht ganz, was das mit dem Thema des Threads zu tun hat.
27. Februar 2011: Von Carmine Bevilacqua an Max Sutter
Hallo,

Zitat:"hat zwar nichts mit der Sache an sich zu tun"

:-))

Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass der im Vorposting genannte Notarzt nicht Crewmitglied ist.

Gruß,
Carmine
28. Februar 2011: Von Oscar Bürgis an Carmine Bevilacqua
In solchen Fällen will ich immer wissen: Wer hat diesen Unsinn verbrochen (Name,Vorname,Adresse)! Solche Herrschaften müssen an den Pranger! Dazu gibt's demnächst einen Medienkanal, der sich auf "Beamtenstuss und Verwaltungsterror" spezialisiert. Die Sendung wird "Zoff" heissen. Wenn sich dann die zuständigen Volkstrottel am Bildschirm selber sehen müssen, hört dies auf, wetten dass..?
28. Februar 2011: Von Olaf Musch an Frank Naumann
Die andere Variante zur Crewmemberdeklaration aller Insassen wäre dann noch die Umstellung der Schüssel auf pflanzliche Öle, denn nacn §2, Absatz (1) sind motorisierte Luftfahrzeuge doch nur die, die mit Mineralölen betrieben werden.

Also: Umbau auf Salatöl (Rapsöl) oder Elektromotor ;-)

Gibt's dafür schon irgendwo STC's? ;-)

Schönen Gruß

Olaf Musch
28. Februar 2011: Von M Schnell an Frank Naumann
Hi,

bin grad über den "Keuchhustenflug" gestolpert...dazu müssten Sie schon die gute, alte KHUK wieder ausgraben..habe mir sagen lassen, dass stehe für KeuchtHustetUndKotzt...
quasi genau das Richtige für die "Keuchhusten" Fliegerei...gg

(hmm...Fliegen auf Krankenschein..mal was neues)

aber ernsthaft: Wenn Östereich damit,International gesehen ungestraft durchkommt (das geht doch komplett gegen Icao und EASA wenn ich mich recht entsinne) würde mich das schon "ein wenig" wundern, andererseits...

erstmal weiterlesen ;-)
3. März 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an Frank Naumann
"Es steht auch in Österreich nirgendwo geschrieben, daß jedes Crewmitglied einen fliegerischen Ausweis haben muß"

Das ist falsch, im Gegensatz zur mitfliegenden Freundin/Gattin steht Cabin Crew auf einer Crewliste/GenDec, ist für den Betrieb des Fliegers mit Passagieren ERFORDERLICH und muß über ein gültiges Emergency Certificate ("auch eine Art fliegerischer Ausweis) verfügen.

Sorry für OT
4. März 2011: Von Urs Wildermuth an Flieger Max L.oitfelder
Seit wann braucht man in Oesterreich ne Gen Dec? Aber wenn's weiter nix ist... Und Emergency Training ist ja einfach zu bewerkstelligen. Ob aber irgend eine nationale Behörde auf Grund sowas ein Crew Member Certificate ausstellt... und darum wird's wohl gehen. Erforderlich ab 15 Paxen, davor aber durchaus fakultativ. Kenne mehrere, die auf AN2 arbeiten z.B. oder von Eignern auf privaten (grösseren) Fliegern eingesetzt werden um eben diese bei Laune zu halten, ob die nun Selbstflieger sind oder nicht. Von der Seite her wäre das sogar noch drin.

Prinzipiell würde wohl nix dagegen sprechen vor allem Ehepartner von Eignern von den Passagiertaxen auf dem eigenen Flieger auszuschliessen, da sie ja de fakto Miteigner sind bei entsprechendem Güterstand und dazu ja meist auch ohne Ausweis assistierend, also als eigentlicher Teil der Crew mitwirken.

In anderen Ländern südlich von hier reicht ja wohl ne Uniform...
4. März 2011: Von  an Urs Wildermuth
Und was macht man dann mit seinen Kindern unter 18 Jahren?
4. März 2011: Von Olaf Musch an 
Luftraumbeobachter, also Crewmember.

("Ich hab' ihr gesagt, sie soll raus schauen und andere Flugzeuge suchen").

So'ne aufgeweckte kleine Maus ist da manchmal aufmerksamer als man glaubt ;-)

Bei uns würde sich das Problem auch lösen lassen. Ich werde gerade PPL-H, meine Frau wird gerade PPL-A. Je nachdem, mit welchem Gerät man also nach Austria fliegt, ist doch der jeweils andere dann aber auf jeden Fall qualifiziertes Crewmitglied, oder? Funk und Nav/Trx kann er ja auf jeden Fall bedienen. Und die Tochter macht dann eben Luftraumbeobachtung.

Aber wenn ich das richtig verstehe, geht's "nur" um 6 größere Plätze? Dann ist es ja "nicht ganz so schlimm", aber immer noch schlimm genug.

Olaf
4. März 2011: Von Gerd Wiest an Olaf Musch
Da werden Vercharterer noch die ein oder andere Überraschung erleben wenn sie keinen Fiskalvertreter haben. Oder die Verträge werden um eine Klausel erweitert die es verbietet, Verkehrsflughäfen in Österreich anzufliegen.
4. März 2011: Von  an Gerd Wiest
Ich könnte mit vorstellen, das die Ösis den Flieger beschlagnahmen bis ein Fiskalvertreter tätig wird. Das ist dann die parkmatische Lösung. Wird bei Knollen ähnlich gehandhabt.

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