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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
AERO-Fazit: The good, the bad and the strange ...
Flug auf die Lofoten bei Traumwetter
Auftrieb und Widerstand – flugphysikalisch
Qaqortoq ersetzt Narsarsuaq Airport
If you want to fly – buy! Teil 3
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. Mai 2026 13:48 Uhr: Von Horst Metzig an Holger Feldberg Bewertung: -0.33 [1]

In diesen ganzen Transferzusammenhang sollte man auch fragen, zu welchen Fliegerarzt man zukünftig mit österreichischer Lizenz geht?

Ein Wohnhafter in Norddeutschland mit österreichischer Pilotenlizenz kann zu seinen bisherigen deutschen Fliegerarzt um die Ecke gehen. Für diesen Fliegerarzt stellt sich die Frage, an welche Behörde soll er die Ergebnisse einer flugmedizinischen Untersuchung senden? Besonders interessant wird es, wenn der deutsche Fliegerarzt eine Krankheit feststellt, welche gemäss EU - Vorgaben nur die Lizenzbehörde entscheiden darf.

Ich habe heute diese Frage bei einen deutschen Flugmediziner telefonisch angefragt. Seine Antwort, er habe die Vorgabe alles zum Luftfahrtbundesamt zu senden. Und dann beginnt die Warteschleife von neuem?

Fliegerärzte senden flugmedizinische Ergebnisse im allgemeinen mit diesen EMPIG Verfahren an die Behörde. Tschechien ist aus Kostengründen nicht in diesen EMPIG Verfahren beteiligt.

12. Mai 2026 13:55 Uhr: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig Bewertung: +4.00 [4]

Der AME muss die Ergebnisse an die lizenzführende Behörde (in diesem Fall AustroControl) schicken. Zusätzlich muss er das Untersuchungsprotokoll bei seiner Zulassungsbehörde (möglicherweise LBA) einpflegen. Wenn die Zulassungsbehörde AustroControl ist, dann ist die Sache mit einer E-Mail an medical@ erledigt.

Falls LBA die Zulassungsbehörde ist, muss er die Untersuchung zusätzlich in EMPIC protokollieren. Dies ist jedoch nicht mehr das Problem des Untersuchenden und LBA hat inhaltlich nichts zu sagen, da es sich nicht mehr um die Beurteilung der Tauglichkeit, sondern um die Dokumentationspflichten des AME handelt.

Übrigens meinte mein AME, er überlege jetzt ernsthaft, seine Zulassung auszuflaggen, weil er vom LBA einfach satt ist. Das ist aber extrem aufwändig, weshalb er noch untersucht, ob das praktikabel ist.

12. Mai 2026 14:19 Uhr: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

Ich habe zu dieser interessanten Möglichkeit, Fliegerarzt flaggt aus, im Internet dank künstlicher Intelligenz etwas gefunden: https://www.google.com/search?client=firefox-b-e&q=kann+ein+deutscher+fliegerarzt+eine+Zulassung+als+flugmedizinischer+Sachverst%C3%A4ndiger+in+einen+anderen+EU+land+werden

Vielleicht sollten wir ein Spendenkonto einrichten, wo wir es einen deutschen Fliegerarzt zumindest finanziell abgefedert erleichtern, auszuflaggen, in meinen Fall begünstigt die tschechische Republik???

12. Mai 2026 14:25 Uhr: Von Sven Walter an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]

Vielleicht sollten wir uns raushalten aus Belangen, die wir dank Ausflaggen selbst jeweils schon erfolgreich vermieden haben?

Spendenaufrufe für Flugmediziner, dein Ernst?

12. Mai 2026 14:46 Uhr: Von Hakan Tandogan an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Mein (in München arbeitender) Arzt hat mir gesagt dass ich weiter zu ihm kommen kann und er dann die Ergebnisse nach Österreich verschickt. Und Ruhe ist's :)

Bin mal gespannt, ich werde es dann im Juli sehen, falls, so Gott, die LBA und die ACG wollen, bis dahin alles "drüben" ist.

12. Mai 2026 15:03 Uhr: Von Horst Metzig an Sven Walter

Deutsche Flugmediziner sehe ich mehr als Frontsoldaten mit dem Luftfahrtbundesamt im Nacken. Ein an der Front kämpfenden Soldaten sollte man öfters Heimaturlaub finanzieren. Das kann als übertriebene Aussage verstanden werden, meiner Ansicht trifft es den Kern.

12. Mai 2026 15:22 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Horst Metzig Bewertung: -1.00 [1]

sven ist nur neidisch auf deine kreativität! :-))

aber das paßt schon..ppl oder lapl im ösiland und fliegerarzt hier in bunddeutschland...geht..

12. Mai 2026 17:04 Uhr: Von Jochen Wilhe an Hakan Tandogan

Gibt es irgendwelche Besonderheiten wenn man während des Verfahrens das Medical im Rahmen der üblichen Fristen verlängert ?

12. Mai 2026 19:26 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]

nein ...

Du bist so lange in den Händen Deines bisherigen Lizenzausstellungsstaates (DE), bis Du die Lizenz des neuen Staates (AT) bekommen hast. Deine bisherige Lizenz musst du dann an die neue Lizenzbehörde zurückschicken.

Vorgestern 07:50 Uhr: Von Horst Metzig an Wolfgang Lamminger

Und weil diese Tatsache besonders Berufspiloten mehr Nachteile bringt als Privatpiloten habe ich bei Dr. Panait unter medical@easa.europa.eu um eine EU Abänderung gebeten, dass Piloten selbst im Bearbeitungsmodus einer nationalen Behörde die Pilotenlizenz transferieren können.


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