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Gestern 08:25 Uhr: Von Ingo-Julian Rösch an Wolfgang Schütz Bewertung: +6.00 [6]

Das Alltags-Problem mit der ZÜP ist ja nicht die Thematik "Terrorist". Das Problem ist, was alles bereits zur Unzuverlässigkeit führt. § 7 Abs. 1a LuftSiG:

"(1a) Die Luftsicherheitsbehörde bewertet die Zuverlässigkeit der betroffenen Person aufgrund einer Gesamtwürdigung des Einzelfalles. In der Regel fehlt es an der erforderlichen Zuverlässigkeit,

1. wenn die betroffene Person wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

2. wenn die betroffene Person wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

3.wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die betroffene Person Bestrebungen nach § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes verfolgt oder unterstützt oder in den letzten zehn Jahren verfolgt oder unterstützt hat."

Daraus ergeben sich folgende Fälle:

Nr. 1 - Vorsätzliche Straftat 60 TS

Ja, "Vorsatz" schränkt das schon ein wenig ein, aber bei Steuer/Sozialversicherung, den ganzen Sachen mit Politikern/Grenze zur Meinungsäußerung, sonstigen Beleidigungen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und einer Vielzahl an anderen Delikten ist der Vorsatz schnell erreicht. Und 60 Tagessätze sind - je nach Bundesland/Gericht - nichts. Das gibt es teils schon vor geringe Vorwürfe und damit gilt man umgangssprachlich nicht einmal als "vorbestraft". Bei der ZÜP ist der Verlust der Zuverlässigkeit aber dann die Regel, nicht die Ausnahme.

Nr. 2 - Wiederholungstäter

Auch ein Jahr bekommt man teilweise schneller, als manche glauben würden, aber dieser Absatz zielt schon eher auf "Wiederholungstäter".

Nr. 3 - Anhaltspunkte gegen die Verfassung

Auch hier zeigt die aktuelle Entwicklung, dass solche Umstände "schneller angenommen" werden, als man es sich teils hat vorstellen können. Eine falsche Parteizugehörigkeit, die "falsche Meinung" bei Corona oder was auch immer, heutzutage wird teils schon sehr schnell eine solche Einstellung zumindest einmal "diskutiert" und zur "Annahme" ist es dann nicht mehr weit. Vor allem nachdem - dies ist aus dem Fahrerlaubnisrecht bei Zweifeln an der Fahreignung bekannt - die Voraussetzung "tatsächliche Anhaltspunkte" sehr weit auslegbar sind und Verwaltungsgerichte - ob berechtigt oder nicht, will ich gar nicht beurteilen - im Zweifel "pro Sicherheit" und damit "gegen den Erlaubnisinhaber/Piloten" entscheiden bzw. deraratige Verfahren Jahre dauern und aus dem Grund "pro Sicherheit" ein einstweiliger Rechtsschutz, also eine Vorabentscheidung zu Gunsten des Piloten/Erlaubnisinhabers sehr unwahrscheinlich ist.

Das ganze gilt übrigens nahezu gleichlautend auch z.B. für Jäger. Wer also die ZÜP verliert oder in diese "Probleme" kommt, der kann in einem Fall z.B. als Flugzeughalter sein Flugzeug nicht mehr nutzen und muss im anderen Fall z.B. seine Jagdwaffen abgeben (auch hierzu kein "pro oder kontra", aber faktisch ist das eine erhebliche Vermögenssanktion, die mit derartigen Folgen verbunden ist).

Es hat zuletzt leider immer mehr den Anschein, dass bei einer Ermessensausübung/Abwägung immer mehr das Pendel zum Nachteil der Leute ausschlägt, die eine "falsche" Minderheit sind und/oder keine ausreichende Lobby haben. Und es "droht" nun einmal, dass auch die ZÜP insoweit als "Werkzeug" eingesetzt wird um dies zu unterstützen.

Der "echte Terrorist" ist insoweit aus meiner Sicht das kleinste Problem, sondern jeder nicht-perfekte Mensch kann da auch ganz schlecht zum vermeintlichen Terroristen werden. Und diese Gefahr betrifft praktisch betrachtet fast jeden.

Gestern 08:57 Uhr: Von F. S. an Ingo-Julian Rösch

Es hat zuletzt leider immer mehr den Anschein, dass bei einer Ermessensausübung/Abwägung immer mehr das Pendel zum Nachteil der Leute ausschlägt,...

Was uns zu der Frage von Markus zurück bringt: Gibt es irgendwo belastbare Zahlen dazu, dass es "zuletzt" tatsächlich "immer mehr" Entscheidungen gegen die Zuverlässigkeit gegeben hat?
Die einzigen Daten zur ZÜP, die man schnell im Internet findet, sind 20 Jahre alt. Daraus läßt sich "eher wenig" über die heutige Praxis ableiten...

Gestern 09:29 Uhr: Von Ingo-Julian Rösch an F. S. Bewertung: +10.00 [10]

Zahlen zur Zuverlässigkeit habe ich nicht und ich wüsste auch nicht, ob es die gibt. Diese müsste man dann auch in Verhältnis zur Anzahl der Flugscheine setzen, die Dunkelziffer erfassen, wer einfach weitergeflogen ist, wer freiwillig seinen Schein abgab oder ohne ZÜP "aussetzte" bzw. keine ZÜP beantragt hat. Das ist ja ein weites Feld mit solchen Statistiken.

Es geht hier ohnehin insgesamt vermutlich um relativ wenig Fälle, wenn man dies z.B. mit Fahrerlaubnisrecht oder möglicherweise sogar dem Waffenrecht vergleicht. Ich kenne selbst aber beispielsweise Verfahren in denen die ZÜP wegen Insolvenzdelikten weg war (und eine (vorsätzliche) Insolvenzstraftat ist auch ohne Unrechtsbewusstsein schnell verwirklicht, wenn man halt versucht, das sinkende Schiff noch zu retten).

Nun arbeite ich aber schon ein paar Jahre als Jurist und die Grundsystematik, wie an solche Fälle herangegangen wird, hat sich in den letzten zig Jahren schon deutlich verändert. Früher war jede "Entziehung" im Kern einzelfallabhängig und zu diskutieren.

Nun wird aber immer mehr in entsprechende Regelungen geschrieben, dass die Entziehung ab gewissen "niedrigen" Grenzen die Regel ist. Und dann auf Ausnahmen zu kommen, ist nahezu unmöglich. Dies lässt sich auch im Fahrerlaubnisrecht sehen, z.B. auch bei Regelungen zur Fahrerlaubnis auf Probe und der Nachschulung bei Verstößen oder zeigt sich ebenso bei "standardisierten Messverfahren" (Geschwindigkeit, Abstand) bei denen dann der Beschuldigte letztendlich den Negativbeweis führen muss, auch wenn z.B. manche Daten der Geräte gar nicht zugänglich oder konkret nachträglich auswertbar sind. So etwas auch mal kritisch (für manche vielleicht schon querulatorisch) zu hinterfragen erscheint mit in einem Rechtsstaat durchaus sinnvoll und ist entgegen langläufiger Meinung auch für Anwälte oftmals kein Spaß und sicherlich nicht besonders "wirtschaftlich gewinnbringend". Aber es gehört nun einmal zu einem freiheitlichen Rechtsstaat dazu, dass die "Spielregeln der Gesellschaft" in Frage gestellt und damit letztendlich auch ständig überprüft werden. Das mag auch mal zu unerwünschten Ergebnissen führen, aber das ist der Preis der Freiheit.

Wer aber schon die Nachfragemöglichkeiten bei immer mehr Vorwürfen/Sanktionen in wesentlichem Umfang unterbindet, der sägt langsam aber stetig an den Grundlagen eines Rechtsstaates. Um Masse geht es dabei nie. Jedes Recht auf dieser Welt ist (individuell) erkämpft worden und setzt die Bereitschaft voraus, es Tag für Tag erforderlichenfalls auch neu zu verteidigen.

Mir persönlich (kann natürlich jeder sehen, wie er will) kommt es auch gar nicht so sehr darauf an, wie oft etwas passiert, sondern es geht am Ende immer um Einzelfälle und wer z.B. 5 Jahre keine ZÜP bekommt, hat daraus oftmals erhebliche Nachteile, selbst wenn das "nicht oft" oder "nicht öfters" passiert. Und wenn dann etwas "öfters vorkommt", ist es ohnehin meist bereits "zu spät" und es gilt bereits "der Zweck heiligt die Mittel".

Eine Überprüfung von Zuverlässigkeiten ist per se sicherlich nicht un-sinnvoll und es ist auch gut vertretbar, dass es eine solche braucht. Aber Grenzen, Umfang und Anwendung sollten doch auf jeden Fall immer wieder neu diskutiert werden. Wer so etwas nicht möchte, muss ja kein Studium zum Juristen machen ;)

Gestern 11:07 Uhr: Von F. S. an Ingo-Julian Rösch

Ich finde, man muss es sogar kritisch hinterfragen!

Und wenn wir es von Anfang an nicht als Majestätsbeleidung gesehen hätten, dass überhaupt jemand die Frage nach der Zuverlässigkeit stellt und stattdessen sinnvoll argumentiert hätten, dass Insolvenzverschleppung oder Sozialvesicherungsbetrug wohl eher nix mit der Zuverlässigkeit des Piloten mit Hinblick auf Terrorgefahr zu tun hat, die Mitgiedschaft in einer verfassungsferindlichen Vereinigung aber schon, dann wäre wir in der Diskussion vielleicht sogar schon ein Stück weiter.
Aber ich habe bis heute von unseren sog. Interessenvertretern noch keinen wirklichen Ansatz wahrgenommen, in dieser Richtung vernünftig zu sein. Es kommt immer rüber als "die ZÜP muss ganz weg".

P.S.: Ich glaube (also ich würde zumindest hoffen), dass es sogar deutlich mehr Fälle der ZÜP in der Luftfahrt, als im Waffenrecht gibt. Es geht ja nicht nur um Hobby-Piloten, sondern auch um Mitarbeiter im Sicherheitsbereich von Flughäfen, etc. Und da gibt es schon viele ... allerdings wahrscheinlich eher weniger mit Vorstrafen wegen Insolvenzverschleppung ;-)

Gestern 11:36 Uhr: Von Joachim P. an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Beim Recruiting Day eines Regionalairports: "Landkinder sind so motiviert und übernehmen Verantwortung aber sind für uns immer schwierig beim Flughafenausweis, viele wurden schon mal beim Schwarzfahren erwischt."

Mir gehts nicht um die Schublade (ich wurde z.B. nie erwischt), sondern um die aus ZÜP-Sicht brandgefährliche Gruppe der Jugendlichen vom Land und die ZÜPbedingten Recruiting-Probleme eines mittelständischen Unternehmens.

Gestern 11:44 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Joachim P.

@ F.S.: dann wage blos nicht, diese frage nach den zahlen zu stellen in einem luftamt....bensonders wenn da ein sachbearbeiter sitzt, der vorher aufgrund seines parteibuches in einem parallelamt für ameisenschonenden rückbau von flugplatzgebäuden zuständig war und auf grund der unfähigkeit ins luftamt für lizenzfragen versetzt wurde...weil schon beamtet....den nach den zahlen zu fragen grenzt dann schon an verfassungsfeindlichkeit und verdachtsfall für versagung dr ZÜP....

@ jo-p: gut integrierte, ehem. somalische piraten, die in D verurteilt wurden, mit aufenthaltstitel, mit familiennachzugserlaubnis sitzen dann am röntgengerät f koffer am flughafen....

einst wird es wiederhelle...

in aller brüder sinn...

Gestern 12:39 Uhr: Von ch ess an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Da liegt ja auch das echte Problem. Wir kreieren eine Scheinsicherheit bei einer Gruppe und zusätzlichen Probleme bei einigen anderen.

Freuen wir uns einfach, dass man dank EASA seine Lizenz auch in einem anderen Mitgliedsstaat führen lassen kann. Kann man auch als Kombilösung inkl. Medical sehen ;-) Man darf dabei tatsächlich Forum-Shopping betreiben inkl. Caveat Emptor :-)

Gestern 13:56 Uhr: Von Markus S. an F. S.

"Aber ich habe bis heute von unseren sog. Interessenvertretern noch keinen wirklichen Ansatz wahrgenommen, in dieser Richtung vernünftig zu sein."

So ist es leider, unsere Interessensvertreter lassen sich lieber gerne mit den 'Mächtigen" ablichten. ;-) Wer erinnerte sich noch nach der Medical Petition von knapp 20.000 Piloten und dem gemeinsamen Foto unserer Vetreter im Referat L6 des LBA? Gab es nicht ein Versprechen der Besserung. Was ist daraus geworden?

Gestern 14:15 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Markus S.

Schwarz-rot


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