Das Alltags-Problem mit der ZÜP ist ja nicht die Thematik "Terrorist". Das Problem ist, was alles bereits zur Unzuverlässigkeit führt. § 7 Abs. 1a LuftSiG:
"(1a) Die Luftsicherheitsbehörde bewertet die Zuverlässigkeit der betroffenen Person aufgrund einer Gesamtwürdigung des Einzelfalles. In der Regel fehlt es an der erforderlichen Zuverlässigkeit,
1. wenn die betroffene Person wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
2. wenn die betroffene Person wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
3.wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die betroffene Person Bestrebungen nach § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes verfolgt oder unterstützt oder in den letzten zehn Jahren verfolgt oder unterstützt hat."
Daraus ergeben sich folgende Fälle:
Nr. 1 - Vorsätzliche Straftat 60 TS
Ja, "Vorsatz" schränkt das schon ein wenig ein, aber bei Steuer/Sozialversicherung, den ganzen Sachen mit Politikern/Grenze zur Meinungsäußerung, sonstigen Beleidigungen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und einer Vielzahl an anderen Delikten ist der Vorsatz schnell erreicht. Und 60 Tagessätze sind - je nach Bundesland/Gericht - nichts. Das gibt es teils schon vor geringe Vorwürfe und damit gilt man umgangssprachlich nicht einmal als "vorbestraft". Bei der ZÜP ist der Verlust der Zuverlässigkeit aber dann die Regel, nicht die Ausnahme.
Nr. 2 - Wiederholungstäter
Auch ein Jahr bekommt man teilweise schneller, als manche glauben würden, aber dieser Absatz zielt schon eher auf "Wiederholungstäter".
Nr. 3 - Anhaltspunkte gegen die Verfassung
Auch hier zeigt die aktuelle Entwicklung, dass solche Umstände "schneller angenommen" werden, als man es sich teils hat vorstellen können. Eine falsche Parteizugehörigkeit, die "falsche Meinung" bei Corona oder was auch immer, heutzutage wird teils schon sehr schnell eine solche Einstellung zumindest einmal "diskutiert" und zur "Annahme" ist es dann nicht mehr weit. Vor allem nachdem - dies ist aus dem Fahrerlaubnisrecht bei Zweifeln an der Fahreignung bekannt - die Voraussetzung "tatsächliche Anhaltspunkte" sehr weit auslegbar sind und Verwaltungsgerichte - ob berechtigt oder nicht, will ich gar nicht beurteilen - im Zweifel "pro Sicherheit" und damit "gegen den Erlaubnisinhaber/Piloten" entscheiden bzw. deraratige Verfahren Jahre dauern und aus dem Grund "pro Sicherheit" ein einstweiliger Rechtsschutz, also eine Vorabentscheidung zu Gunsten des Piloten/Erlaubnisinhabers sehr unwahrscheinlich ist.
Das ganze gilt übrigens nahezu gleichlautend auch z.B. für Jäger. Wer also die ZÜP verliert oder in diese "Probleme" kommt, der kann in einem Fall z.B. als Flugzeughalter sein Flugzeug nicht mehr nutzen und muss im anderen Fall z.B. seine Jagdwaffen abgeben (auch hierzu kein "pro oder kontra", aber faktisch ist das eine erhebliche Vermögenssanktion, die mit derartigen Folgen verbunden ist).
Es hat zuletzt leider immer mehr den Anschein, dass bei einer Ermessensausübung/Abwägung immer mehr das Pendel zum Nachteil der Leute ausschlägt, die eine "falsche" Minderheit sind und/oder keine ausreichende Lobby haben. Und es "droht" nun einmal, dass auch die ZÜP insoweit als "Werkzeug" eingesetzt wird um dies zu unterstützen.
Der "echte Terrorist" ist insoweit aus meiner Sicht das kleinste Problem, sondern jeder nicht-perfekte Mensch kann da auch ganz schlecht zum vermeintlichen Terroristen werden. Und diese Gefahr betrifft praktisch betrachtet fast jeden.