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28. März 2025 16:17 Uhr: Von Rolf Andreas an Philipp Tiemann

Hallo Philipp,

unter PPL hätte ich genau dies auch gesagt und denke es ohnhein. Bei einem LAPL finde ich hierzu nicht den entsprechenden Gesetzestext. Ich habe dies in den LAPL-Gesetzen nun so gelesen "Für den Wechsel auf eine andere Flugzeugbaureihe (Anm von mir: als die, auf der die Prüfung gemacht wurde) ist gem. FCL.135.A b) eine Unterschiedsschulung und ein Vertrautmachen erforderlich".

Dass dies bei einem Wechsel von PPL auf LAPL mit selbigem Flugzeug unsinnig ist, ist klar, wenn ich schon etliche Stunden auf dem Flieger habe. Dennoch .... ....?

Ich denke, so macht das alles eventuell Sinn:

Da ich mich mit meiner noch bestehenden PPL ja seinerzeit selbst vertraut machen durfte mit dem jetzigen nicht-komplexen Flugzeug (gemäß EASA type rating and licence endorsement list) ist dieses Vertrautmachen im rechtlichen Sinne ja erfolgt und muss nach Umschreibung des PPL in LAPL nicht wiederholt werden, auch wenn bei einem erneuten Flugzeugwechsel zu einer anderen Baureihe nach erfolgter Umschreibung zu LAPL dies ggf. erforderlich sein wird?

Allerdings irritiert mich hierbei dieser Artikel von Luftrecht - RA Hinners... : https://www.luftrecht24.com/klassenberechtigung-beim-lapl-achtung-falle-fliegen-ohne-lizenz/

28. März 2025 17:46 Uhr: Von Johannes König an Rolf Andreas Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Rolf,

der alte FCL.135.A war äußerst unglücklich formuliert und bei wörtlicher Auslegung kam man tatsächlich zu dieser sehr restriktiven Auslegung. Das wurde Mitte 2024 gerade gezogen und nun entspricht der Text zu den Rechten des LAPL analoge Regelungen zu denen Klassenberechtigungen des PPL.

FCL.135.A(a) bezieht sich nur noch auf Klassen, nicht mehr auf Varianten. Für eine weitere Klasse (also z.B. SEP zu TMG) ist Ausbildung + Prüfung notwendig.

FCL.135.A(b) bezieht sich auf Varianten innerhalb einer Klasse und enthält nun die gleichen Regelungen wie FCL.710 (Class and type ratings — variants), runtergebrochen auf den Umfang, der für den LAPL(A) relevant ist.

Heißt für dich: Die verschiedenen einfachen SEPs kannst du ganz normal weiterfliegen wie bisher, beim Wechsel auf eine neue Variante ist lediglich ein Vertrautmachen (vulgo: Handbuch lesen) notwendig, so wie beim PPL(A) auch. Benötigt der Flieger ein Endorsement (VP, RU, TW, EFIS, usw...), brauchst du Flugtraining und der FI muss es im Flugbuch abzeichnen. Also auch wieder identisch zum PPL(A).

28. März 2025 18:11 Uhr: Von Mark Juhrig an Rolf Andreas

Im FCL steht es so geschrieben:

FCL.135.A LAPL(A) – Extension of privileges to another class or variant of aeroplane

(a) ...

(b) In order to extend the privileges to another variant within a class, the pilot shall either undertake differences training or do a familiarisation. The differences training shall be entered in the pilot’s logbook or into an equivalent record and be signed by the instructor.

Im Gegensatz zur reinen Vertautmachung (auch ohne FI), muss der LAPL(A) Inhaber also mit FI eine Differenz-Schulung machen und dies im Flugbuch dokumentiert werden. Allerdings wird hier kein Flug gefordert. Vermutlich könnte diese Differenz-Schulung auch rein als theoretische Einweisung indie Unterschiede zur bekannten Variante erfolgen.

28. März 2025 18:29 Uhr: Von Stefan Weßels an Mark Juhrig Bewertung: +3.00 [3]

the pilot shall either undertake differences training or do a familiarisation.

Das or ist letztlich so zu verstehen, dass ich, sofern keine Unterschiedsschulung wie VP, EFIS, SLPC und wie sie alle heissen erforderlich ist, ein vertrautmachen reicht.Mit dieser Auslegung hatte ich nie Probleme.

Unabhängig davon nehme ich beim ersten Flug / den ersten Flügen mit einem unbekannten Flugzeug immer einen FI mit. Und wenn es nur wegen Unterscheden in der Instrumentierung der Avionik ist. Das ist aber nicht Zwangsläufig eine Unterschiedsschulung.

28. März 2025 18:46 Uhr: Von Stefan Weßels an Rolf Andreas Bewertung: +1.00 [1]

FCL 135.A (b) ist wohl etwas unglücklich formuliert:

In order to extend the privileges to another variant within a class, the pilot shall either undergo
differences training or do familiarisation. The differences training shall be entered in the pilot’s
logbook or in an equivalent record and shall be signed by the instructor. When extending the
privileges for an SEP aeroplane class to a variant with another type of engine referred to in
Article 2, point (8c), the differences training shall consist of dual flight instruction and
theoretical knowledge instruction which shall include, with regard to that other type of engine
and related aircraft systems, at least all of the following subjects:
(1) Operational procedures;
(2) Flight performance and planning;
(3) Aircraft general knowledge.

Artikel 2 (8c) bezieht sich auf den Wechsel auf elektrische oder hybride Antriebe.

Der markierte Bereich bezieht sich letzlich auf die identischen Bedingungen wie in FCL 710 dargestellt. So wurde mir das von mehteren FI's und FE's bestätigt. Ich kann aber gerne mal in der Hamburger Behörde nachfragen. Da habe ich den kurzen Dienstweg.

In FCL 710 ist besonders Punkt (de) interessant:

Point FCL.710(d) shall not apply in the case of variants within the TMG class rating and variants
within the SEP class rating that have the same type of engine referred to in Article 2, point (8c),
of this Regulation.

Quelle: EASA Easy Access Rules for Aircrew aus Dezember 2024.

28. März 2025 18:53 Uhr: Von Mark Juhrig an Stefan Weßels

Vielen Dank, das stimmt, das or/oder hatte ich Übersehen.

28. März 2025 18:59 Uhr: Von Stefan Weßels an Mark Juhrig Bewertung: +1.00 [1]

Mittlerweile ist auch in der deutschen Übersetzung das und durch oder ersetzt worden.

In der Alten Version (vor 2022(?)) hätte man meinen können, das ich, um von PA28 auf C172 umsteigen zu können, zunächst die Klassenberechtigung TMG hätte erwerben müssen.

28. März 2025 19:43 Uhr: Von Rolf Andreas an Stefan Weßels

Super! Dann hatte ich die ganze Zeit noch einen veralteten Text vorliegen und daher auch meine Verwunderung!

"shall either undergo differences training or do familiarisation. The differences training shall be entered in the pilot’s logbook or in an equivalent record and shall be signed by the instructor. "

Dies finde ich jetzt recht klar. Nur das differences training muss dokumentiert werden. Familiarisation bei LAPL jetzt nach der Fasson vergleichbar PPL.

Mit Euren Erläuterungen wird genau das bestätigt, was ich intuitiv auch vermutete und einzig Sinn ergibt. (Der Artikel von RA Hinners, der mich zum Nachdenken brachte, ist übrigens auch schon fast ein Jahrzehnt alt.)

Ich habe die Frage aber auch noch mal offiziell an meine lizenzführende Behörde gestellt. Ich gehe davon aus, dass ich selbige Antwort erhalte, da der Gesetzestext für mich gar keine andere Auslegung mehr zulässt.

Vielen Dank nochmals für die sehr brauchbaren und hilfreichen Posts!

28. März 2025 20:06 Uhr: Von Stefan Weßels an Rolf Andreas Bewertung: +1.00 [1]

Nur das differences training muss dokumentiert werden

Und auch nur dann, wenn Du es nicht bereits in Deiner PPL Zeit erhalten hast. Recency requirements mal aussen vor.


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