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3. Dezember 2024 14:32 Uhr: Von Horst Metzig an Michael Söchtig

Nicht vergessen, die vorhandenen fliegerärztliche Akten zum neuen Fliegerarzt mitnehmen.

3. Dezember 2024 15:05 Uhr: Von Joachim P. an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

wer hat eine fliegerärztliche Akte zu Hause?

3. Dezember 2024 15:31 Uhr: Von Thomas R. an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Der Fliegerarzt.

3. Dezember 2024 15:53 Uhr: Von P.B. S. an Horst Metzig

Wer trägt denn heute noch solche Daten herum, die sieht doch der Fliegerarzt sowieso im Portal? Nicht dass der das für irgendwas bräuchte ... ;-).

3. Dezember 2024 15:53 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.

Aus den Lesererfahrungen hier im Forum macht es Sinn, bei einen Fliegerarztwechsel dafür zu sorgen, dass der aktuelle Fliegerarzt alle vorherige fliegerärztliche Unterlagen hat. Nur so ist eine lückenlose fliegerärztliche Verfolgung möglich. Der neue Fliegerarzt braucht dann keine teuren Neuuntersuchungen mehr machen, sondern kann sich in die vorhandenen Unterlegen seines Kollegen verlassen und auch berufen.

3. Dezember 2024 16:09 Uhr: Von Horst Metzig an P.B. S.

So wie ich das deutsche System bei den Fliegerärzte verstanden habe, liegen die fliegerärztliche Akten bei dem untersuchenden Fliegerarzt, und dort sind diese unter Verschluss wegen des Datenschutz.. Gibt es ein Fliegerarztwechsel, dann weis der neue Fliegerarzt nichts von den alten Akten bei sein Kollegen, vor allen was da drin steht. Damit eine lückenlose fliegerärztliche Untersuchungsakte immer bei dem neu untersuchenden Fliegerarzt ist, dafür ist in erster Linie der Bewerber um eine Fliegertauglichkeit verantwortlich. Interessant wird das ganze bei Lizenzumzug, wenn das LBA nach alten Akten anfragt.


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