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3. Dezember 2024 15:53 Uhr: Von P.B. S. an Horst Metzig

Wer trägt denn heute noch solche Daten herum, die sieht doch der Fliegerarzt sowieso im Portal? Nicht dass der das für irgendwas bräuchte ... ;-).

3. Dezember 2024 16:09 Uhr: Von Horst Metzig an P.B. S.

So wie ich das deutsche System bei den Fliegerärzte verstanden habe, liegen die fliegerärztliche Akten bei dem untersuchenden Fliegerarzt, und dort sind diese unter Verschluss wegen des Datenschutz.. Gibt es ein Fliegerarztwechsel, dann weis der neue Fliegerarzt nichts von den alten Akten bei sein Kollegen, vor allen was da drin steht. Damit eine lückenlose fliegerärztliche Untersuchungsakte immer bei dem neu untersuchenden Fliegerarzt ist, dafür ist in erster Linie der Bewerber um eine Fliegertauglichkeit verantwortlich. Interessant wird das ganze bei Lizenzumzug, wenn das LBA nach alten Akten anfragt.


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