Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. September
Beurteilung der kardiovaskulären Risikofaktoren
Air India 171 – mehr Fragen als Antworten
Segelflugterror oder Motorflugsturheit?
Daten-Interfaces im Cockpit
Jobs: Viel mehr als nur Airlines
Unfallanalyse: Riskanter Abflug
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

13. November 2023: Von Yury Zaytsev an Theo Voss

Es wird von der ACG alles angefragt und übertragen, siehe auch der Text aus dem Antrag der ACG.

Was soll ich sagen, es ist sehr kundenfreundlich. Aber wie gesagt, bei ACG würde ich den Punkt vorher mit aufnehmen, so dass die zumindest den Antrag in Kopie und die Einlieferungsbelege zur Verfügung stellen. Üblicherweise wird der Schriftverkehr zwischen den Behörden nicht an den Piloten weitergeleitet. Für die Untätigkeitsklage später braucht man aber die Einlieferungsbestätigung.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang