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13. November 2023 11:53 Uhr: Von Yury Zaytsev an Theo Voss

Es wird von der ACG alles angefragt und übertragen, siehe auch der Text aus dem Antrag der ACG.

Was soll ich sagen, es ist sehr kundenfreundlich. Aber wie gesagt, bei ACG würde ich den Punkt vorher mit aufnehmen, so dass die zumindest den Antrag in Kopie und die Einlieferungsbelege zur Verfügung stellen. Üblicherweise wird der Schriftverkehr zwischen den Behörden nicht an den Piloten weitergeleitet. Für die Untätigkeitsklage später braucht man aber die Einlieferungsbestätigung.


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