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20. September 2023 12:55 Uhr: Von Alfred Obermaier an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]

Antwort zum Thema.
Heute VFR, nichtgewerblich, nur Reisegepäck EDMA - LSZB.
Anmeldung beim Zoll erforderlich Ja/Nein?
Rückfrage beim Verkehrsleiter EDMA.

Ja natürlich, weil der Zoll jederzeit nach seinem Dafürhalten kontrollieren darf,"immer und überall".
Dazu bekomme ich die Texte aus ZollVG para 1, 2 und 10 ausgehändigt.

Nach meinem Verständnis ist hier im konkreten Fall keine Anmeldung für den Ausflug in die Schweiz, hier LSZB erforderlich.

Noch jemand dieser Ansicht?
Jedenfalls werde ich beim Hauptzollamt mal nachfragen womit eine Voranmeldung rechtlich verbindlich geregelt ist.

20. September 2023 13:14 Uhr: Von Timm H. an Alfred Obermaier

So hat es mir "mein" Zollamt (Duisburg) mitgeteilt. Keine Handlung (Anmeldung, Kontrolle, Passkontrolle, etc) vor Abflug und Rückkehr erforderlich. Unterschied ist hier lediglich anderes Bundesland und kontrollierter Flugplatz. Wobei beides ja keinen Unterschied machen sollte.

20. September 2023 13:52 Uhr: Von Thomas R. an Alfred Obermaier Bewertung: +3.00 [3]

Ja natürlich, weil der Zoll jederzeit nach seinem Dafürhalten kontrollieren darf,"immer und überall".

Klar darf er das. Aber was hat das mit einer Anmeldung zu tun? Wenn Du im Auto über die Grenze fährst darf der Zoll das auch. Trotzdem musst Du Dich nicht anmelden...

20. September 2023 15:34 Uhr: Von ch ess an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]
Gehe nicht zu Deinem Fürst...Wer viel fragt... bekommt ganz viele persönliche Ansichten.
Flugplan aufgeben sollte als Formalität im genannten Fall genügen.

(Wenn ich in Frankreich frage, bekomme ich auch immer hilfreiche Hinweise, was ich alles machen "sollte" - da gehts dann um C & I, mit Betonung auf I) ich mache dann gern das, was in der AIP steht :-) )

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