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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. September 2023 22:31 Uhr: Von ch ess an E. Jung
Das Infoblatt von Lahr stellt gut dar welchem Irrtum sie unterliegen.

Letzter Satz ist eben genau falsch! Der Pilot ist eben NICHT zur Zollmeldung verpflichtet, wenn er woanders landet.

Im Rückschluss ist auch für sie als besonderer Landeplatz -in diesen Fällen- keine Meldepflicht mehr, zumindest nicht mit zeitlichem Vorlauf.

Das wäre mal was, wo sich die AOPA mal kümmern könnte.
Das könnte man ja aucb mal zentral durch Anweisung regeln, die HZA unterstehen doch dem BMF ?
19. September 2023 23:18 Uhr: Von Sven Walter an ch ess Bewertung: +1.00 [1]

(AW an den Letzten) Vielleicht sollten wir alle hier mal nicht nur auf die Verbände rekurrieren, sondern bei jedem Verstoß gegen das Gesetz eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das HZA/ den jeweiligen Beamten, der bei den Flugplätzen um Landeinfo bittet, erheben. Bis die kapieren, dass bei uns immer noch die Parlamente die Gesetze schreiben, nicht die Ämter.

20. September 2023 02:36 Uhr: Von Chris _____ an Sven Walter

Ich erinnere mich noch an die Antwort eines Beamten, als ich ihn mal auf die Rechtslage aufmerksam machte: "Kommen Sie mir nicht mit dem Gesetz!" Es ging damals um etwas völlig anderes (Zulassungsthema bei Medizinprodukten), und der Beamte war überfordert und meinte halt, wir müssten tun was er will, nicht was das Gesetz verlangt.


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