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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. August 2023: Von Chris _____ an Robert Hofmann Bewertung: +4.00 [4]

Um's nochmal auf den Punkt zu bringen: das Letzte, was ich bei einer solchen Überladung befürchten würde, wäre eine Kontrolle.

Mein US-Instructor zitierte als Faustregel für die Priorisierung "Skin, Tin, Ticket", also an erster Stelle das eigene Überleben, an zweiter das des Flugzeugs, an dritter das der Lizenz.

6. August 2023: Von Holgi _______ an Chris _____
Neben dem Bußgeld bleibt das Luftfahrzeug auch erst mal stehen.
Flugzeuge, die über dem max landing weight gelandet sind, müssen auf strukturelle Schäden inspiziert und von einem Prüfer wieder Lufttüchtig geschrieben werden.
Warum sollte das für ein UL nicht gelten, welches überladen geflogen und gelandet wurde?
Daher würde ich sagen, Startverbot und ab in die Werft.

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