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Das neue Heft erscheint am 1. April
Liebe EASA, das System ist im Eimer!
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Der Diesel-Umbau unseres Leserflugzeugs
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. August 2023: Von Holgi _______ an Chris _____
Neben dem Bußgeld bleibt das Luftfahrzeug auch erst mal stehen.
Flugzeuge, die über dem max landing weight gelandet sind, müssen auf strukturelle Schäden inspiziert und von einem Prüfer wieder Lufttüchtig geschrieben werden.
Warum sollte das für ein UL nicht gelten, welches überladen geflogen und gelandet wurde?
Daher würde ich sagen, Startverbot und ab in die Werft.

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