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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. Juni 2023: Von Tobias Schnell an Achim H.

Bei Flughäfen geht es um Landefreigaben bei belegter aber voraussichtlich rechtzeitig freier Piste. Wird die Piste nicht rechtzeitig frei, wird die Landefreigabe zurückgenommen.

Doch, in der Tat ging es mir um den Fall, den Florian beschrieben hatte. "Reduced Runway Separation" heißt tatsächlich, dass ein Flugzeug unter bestimmten Bedigungen landen darf, wenn die Piste noch nicht frei ist.

Siehe hier (Abschnitt 7.10, ab Seite 110). Deutschland hat dazu sogar noch eine ICAO-Abweichung publiziert, nämlich dass das Verfahren entgegen dem Standard auch nachts angewandt werden kann (siehe AIP GEN 1.7-25)

Ich habe das selbst schon diverse Male erlebt.

8. Juni 2023: Von Matthias Reinacher an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]
Gestern zB. in Basel hinter einem A321.

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