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4. Juni 2023: Von Michael Weyrauch an Tobias Schnell

Das stimmt, Tobias... in der Tat heist es auf der EU Webseite:

"Verordnungen sind Rechtsakte, die bei Inkrafttreten automatisch und in einheitlicher Weise in allen EU-Ländern gelten, ohne dass sie in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in allen Mitgliedsländern."

Allerdings frag ich mich dann warum z.B. zur Lizenzierung, die ja in PART-FCL geregelt ist, noch ausführlich im Luftverkehrsgesetz Regelungen getroffen werden, die dann wieder auf PART-FCL verweisen. Ausserdem müsste dann ja die FSAV zur IFR Ausrüstung entweder gestrichen werden oder auch auf die EU Regelungen verweisen.

Dieses rechtliche Kuddelmuddel, das nochmal potenziert wird wenn Flugzeuge mit z.B. N Registrierung ins Spiel kommen, macht das Luftrecht tatsächlich für Leute ohne Jurastudium ziemlich unüberschaubar, weil man nicht so genau weiss was denn nun letztlich rechtsverbindlich ist.


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