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27. Mai 2022: Von F. S. an Andy W ✈️

Am Ende ist es ganz einfach: Untersuchung machen lassen (das macht man ja unabhängig davon, ob es erstattet wird eh), sich eine Rechnung über diese Untersuchung ausstellen lassen (natürlich nicht über eine ganz andere Untersuchung mit ganz anderen Diagnosen) und dann diese Rechnung bei der Kasse oder Versicherung einreichen. Dann sieht man, ob man was bekommt oder nicht.

Bei vielen Kassen wird man auf diesem Weg einen Teil der Kosten erstattet bekommen - allerdings in den meisten Fällen nur, wenn der untersuchuinde Fliegerarzt die Zusatzbezeichnung "Sportmediziner" führen darf. Auch mit der Abrechnung der Kosten für ein (Belastungs-)EKG sollte man etwas vorsichtig sein, weil diese bei vielen Kassen nur erstattet werden, wenn ein begründeter Verdacht auf spezielle Risiken vorliegt, die eine solche Untersuchung angeraten erscheinen lassen - und bei solchen Risiken ist das Medical in gefahr.

Bei den meisten (privaten) Versicherungen ist es noch einfacher: Fast alle bieten zumindest ab einem gewissen Alter Vorsorgeuntersuchungen an (in der Sprache des G-BA "Gesundheitsuntersuchuingen"), die teile der für das Medical notwendigen Tests abdecken. Wenn diese Tests auf normaler Rechnung nach GOÄ abgerechnet werden, sollte die Erstattung kein problem sein - zumal bei fast allen Versicherungen diese Vorsorgeuntersuchungen nicht auf den Selbstbehalt angerechnet werden.
Allerdings gibt es hierbei ein paar kleinigkeiten zu beachten: In der Regel werden Seh- oder gar Hörtests nur bei Durchführung durch entsprechende Fachärzte erstattet. Wer sie im Rahmen des Medicals beim Flugmediziner (der meist Internist, Kardiologe, Sportmediziner, etc. ist) machen läßt, der wird sie eher selber zahlen müssen.
Hinzu kommt, dass nach G-BA-Empfehlung eine solche Gesundheitsuntersuchung nur alle 3 Jahre vorgesehen ist. Einige Versicherungen haben das Intervall zwar auf 2 Jahre gesenkt, aber bei weitem nicht alle - da wird dann im Zweifellsfall nur jedes zweite Medical abrechenbar sein.


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