Es ist jedoch zu erwarten, dass deutsche Fliegerärzte mit Kassenzulassung sich nicht auf diesen Deal einlassen werden.
Eine Fliegertauglichkeitsuntersuchung und eine Vorsorgeuntersuchung haben zwei unterschiedliche Zielrichtungen.
Ein Fliegerarzt kann seine fliegerärztliche Honorare frei bestimmen, wobei ein zu teuer gegenüber seinen Mitbewerbern nicht vorteilhaft ist.
Es gibt Untersuchungen, welche im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen stehen, diese können auch als Vorsorgeuntersuchung mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Auf welche Art und Weise der Fliegerarzt sein Geld bekommt, ist zweitrangig.
Natürlich ist es einfacher, wenn bei einen ausländischen Fliegerarzt der gesetzlichen Krankenkasse eine Rechnung vorgelegt wird, worin eine im Urlaub notwendige Untersuchung aus gesundheitlicher Natur vorgelegt wird. Oft wird dann nur die Hälfte rückerstattet. Bei mir einmal ein MRT für eine Fliegertauglichkeitsuntersuchung. Immerhin die Hälfte ist besser als gar nichts. Versicherungsbetrug ist schwer nachzuweisen, weil der ausländische Fliegerarzt ein Tumor im Gehirn vermutet hatte. Genau hier wechselt die Zielrichtung von Fliegertauglichkeit auf überlebensnotwendige Notfalluntersuchung.
Es ist anzumerken, dass Männer oft zu wenig sich ärztlich untersuchen lassen. Wenn dann im Rahmen einer Fliegertauglichkeitsuntersuchung eine Krankheit festgestellt wird, sollte der Kandidat dankbar über seinen Fliegerarzt sein, überhaupt etwas festgestellt zu haben. Eine verschleppte Krankheit ist nicht gut.
Zu berücksichtigen ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen mit den Kassenärzten regelmässig die Honorare aushandeln, wobei nach Ansicht einiger Ärzte das Honorar zu gering für die Ärzte ausfällt. Fliegertauglichkeitsuntersuchungen sind keine Kassenleistung, und damit kann der Fliegerarzt seine zu geringe Kassenleistungen Privatärztlich aufbessern.
Ein guter Fliegerarzt hat schliesslich seine PC 12 im Stall ( das ist meine private Ansicht ) die muss er finanzieren können, die muss er regelmässig fliegen, allein schon um seine Kandidaten flugmedizinisch im Anforderungsprofil besser einschätzen und untersuchen zu können ( auch meine private Ansicht ). Einen Bäcker sollte man auch kein Schweissgerät in die Hand geben ( auch meine private Ansicht ).
Dafür habe ich auch Verständnis.
Zusammengefasst: Die gesetzliche Krankenkasse vergütet nur die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführten Untersuchungen und Heilmethoden. Diese sind nicht für alle flugmedizinische vorgeschriebene Untersuchungen deckungsgleich. Idealerweise könnte der Fliegerarzt, mit Kassenzulassung, die Untersuchungen aus der gesetzlichen Krankenkasse sich von der Krankenkasse vergüten lassen, die restlichen notwendigen Untersuchungen aus EU 1178/2011 muss der Kandidat privat bezahlen.
Ich denke, das wäre rechtssicher.