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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. April 2022: Von Patrick Lienhart an Thomas R.

"Woraus schliesst Du, dass "otherwise controlled" das Fliegen als PIC nicht beinhaltet?"

Mit "controlled" ist nicht das Steuern des Flugzeugs gemeint sondern wer kontrolliert das Flugzeug aus der Perspektive des Eigentums bzw. wirtschaftlich.

Flugschüler -> mietet Flugzeug -> nicht erlaubt

Eigentümer/Halter -> kontrolliert das Flugzeug direkt oder indirekt wirtschaftlich -> nicht erlaubt

Pilot -> mietet Flugzeug -> nicht erlaubt

Pilot -> angestellt -> weder Eigentüemer noch halter -> erlaubt

5. April 2022: Von Thomas R. an Patrick Lienhart

Moin, das hätte ich auch vermutet, wenn ich nur die Regelung gelesen hätte. Aber ich finde die Antwort der EU-Kommission widerspricht dem etwas, da sie sich konkret auf den Pilot als Kategorie bezieht:

"In the case of question A, the aircraft would both be
owned (through the company owned by a Russian
citizen) by a Russian natural person and controlled by
the pilot who himself is a Russian citizen.
In the case of question B, the pilot would not be a
Russian citizen, but the aircraft is still owned by a
Russian citizen through this company."

Kann ja sein, dass das irgendwie anders gemeint ist (Achim hat auch nicht gepostet, was Frage A und B waren), aber da er als Resumée auch geschrieben hat: "jeder der noch eine russische Staatsbürgerschaft hat ist komplett gegroundet" gehe ich davon aus, dass nicht nur die wirtschaftlich-rechtliche Kontrolle über ein Luftfahrzeug gemeint ist, sondern auch die operative als PIC.

Lasse mich da aber gerne eines Besseren belehren. Dafür hätte ich gerne aber eine Quelle oder einen anderen Beleg (z.B. die verifizierbare Praxis, dass Piloten mit russicher Staatsbürgerschaft bei europäischen AOCs momentan noch fliegen dürfen).

5. April 2022: Von Achim H. an Thomas R.

Frage A bezog sich darauf, ob ein russischer Doppelstaatler selbst als Pilot ein Flugzeug steuern darf.

Frage B bezog sich darauf, ob eine Flugzeughaltergesellschaft, die einem Doppelstaatler gehört, das Flugzeug einem Nichtrussen zur Nutzung überlassen darf.

Die Antwort der Kommission (die erstmal nur eine Interpretation der Verordnung ist, der ein Gericht nicht folgen muss) sagt, dass diese Person sowohl selbst kein Flugzeug fliegen darf als auch sein Flugzeug von niemandem betrieben werden darf. Daher "komplett gegroundet".

Jetzt darf der Doppelstaatler alle paar Wochen am Boden den Motor anmachen und hoffen, dass sich die äußeren Umstände möglichst bald wieder ändern.

5. April 2022: Von Patrick Lienhart an Thomas R.

Stimmt, ich denke (zumindest laut der EU VO) dass das "owned" das Problem ist, nicht das "controlled by" i.S.v. Flugzeug lenken. Sollte ich da falsch liegen, würde das bedeuten RUF Passinhaber dürften nichtmal PIC sein wenn sie einen Flieger weder mieten noch besitzen?!

5. April 2022: Von Thomas R. an Patrick Lienhart

Ja, das hatte ich so verstanden. Siehe Erläuterung von Achim unten. Rechtssicherheit wird da vermutlich aber wie von ihm erwähnt erst durch entsprechende obergerichtliche Urteile entstehen.


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