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15. März 2022: Von Sebastian G____ an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Gerade kam eine E-Mail vom Flugplatz in EDAZ dass "unser" Zoll das nun auch anerkennt und auf Zollanmeldungen verzichtet. Steter Tropfen höhlt hier wohl doch den Stein.

16. März 2022: Von Philipp Tiemann an Sebastian G____ Bewertung: +2.00 [2]

Es gibt jetzt folgendes Schreiben der "Direktion V" des Zolls. Fast zwei jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung...



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23. März 2022: Von Philipp Tiemann an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]

Es kristallisiert sich jetzt heraus, dass wir zum Teil wohl "französische Verhältnisse" bekommen in Deutschland.

Sprich: es dürfen auch die "Übrigen verkehrsrechtlich zugelassenen Flugplätze" direkt und ohne jegliche Formalitäten angeflogen werden. Fliegt man aber zu einem "Besondere Landeplatz", wird man dafür quasi bestraft, weil man dann dort weiterhin deren Voranmeldefristen einhalten muss.

Siehe z.B. hier: https://flugplatz-donaueschingen.de/zoll/

Wobei meiner Meinung nach des Donaueschinger Vorgehen durch das vorgenannte Schreiben des Zolls nicht wirklich gerechtfertigt wird. Denn das Schreiben differenziert nicht nach Art des Flugplatzes. Sprich auch bei den "Besonderen Landeplätzen" erfolgt die Anmeldung des Piloten durch das Überschreiten der Grenze. Eine andere Art der Anmeldung ist nicht vorgesehen. Das Argument dieser Flugplätze wäre, dass man die Voranmeldung künftig nicht als zollrechtliche Anforderung des Piloten verkaufen würde, sondern als Anforderung des Platzes, welche der Platz seinerseits weiterhin vom Zoll auferlegt bekommt und daher an den Piloten "durchreicht". Dies liest man ja auch aus dem Statement von Donaueschingen heraus ("sind wir jedoch weiterhin verpflichtet...").

Pragmatisch gesagt wird am Ende der Pilot immer die Anforderungen des Flugplatzes befolgen müssen, welchen er nutzen möchte.

23. März 2022: Von Sebastian G____ an Philipp Tiemann

Es kristallisiert sich jetzt heraus, dass wir zum Teil wohl "französische Verhältnisse" bekommen in Deutschland.

Was für Gründe gibt es denn dass diese Plätze den Zustand beibehalten? Die wirklichen airports of entry braucht man für die Abfertigung von Waren etc. Aber all das konnte man nach meinem letzten Stand an diesen besonderen Landeplätzen mit PPR sowieso nicht. Also stellt sich die Frage was dieser Status für den Platz noch bringt?

Wenn ich so einen besoneren Platz anfliege, ab wann ist es eigentlich ein Inlandsflug? Low appraoch an einem anderen Platz, touch and go dort oder abstellen aussteigen?

23. März 2022: Von Philipp Tiemann an Sebastian G____

In der Tat, der Status als Besonderer Landeplatz wäre dann im Wesentlichen nur noch ein Hindernis für den Flugplatz...

Aber schauen wir erstmal weiter. Die Donaueschinger Linie fahren ja nur einige Plätze; Schönhagen hat ja gemäß der von dir genannten Mail wohl mitgeteilt, dass dort keinerlei Voranmeldung mehr gefordert wird. Ich denke, da wird in der nächsten Zeit der eine oder andere Platz auch nach mal vor- oder zurückrudern, was das Thema der Anmeldung angeht.

Da mit dem Zoll nicht gut Kirschen essen ist, würde ich immer einen full-stop mit engine off und Vorsprechen bei "C" als Anforderung ansehen, auf einem Platz zollrechtlich "gelandet" zu sein. Da würde ich keine shortcuts versuchen.

10. Juni 2022: Von Philipp Tiemann an Philipp Tiemann

Auch diese Vereinigung FFAC beschreibt jetzt diese "französischen" Verhältnisse. Wenn man zu einem "Zollplatz" fliegt, dann müsse der Zoll auch "ordnungsgemäß abgewickelt" werden, was wohl heißen soll, dass man den Anforderungen des Flugplatzes für eine Zollabwicklung erfüllen muss, sprich die entsprechende Voranmeldung machen. Dies alles, während man am Nachbarplatz ohne Zollmöglichkeit ganz einfach ohne Papierkram landen kann,

https://ffac.ch/wp-content/uploads/2022/05/054-Zollflugplatz.pdf

Woher man diese Auffassung nimmt, steht da leider nicht.

Und Leutkirch liegt in Österreich...;-)

10. Juni 2022: Von Reinhard Haselwanter an Philipp Tiemann

Die Waldburg-Zeil´s haben hierzulande schon auch einigen Besitz...

13. Juni 2022: Von Manos Radisoglou an Reinhard Haselwanter

Interessanterweise bin ich letztens von EDMA in die Schweiz geflogen und bin von der gleichen Thematik, Zoll wird nicht benötigt, ausgegangen. Der nette Herr im C hat mir dann gesagt: Ja, muss keiner verstehen, aber an einem nicht-Zollflugplatz ist das so, wenn es aber ein Zollflugplatz ist, muss der Zoll auch informiert werden... Naja...

20. August 2023 12:28 Uhr: Von Mike G. an Manos Radisoglou

Vielleicht weiß hier jemand Näheres. In der Praxis ist es ja so, dass ein Zollflugplatz oder besonderer Landeplatz die Zollmeldung (nicht Zollanmeldung) erledigt und hierfür einen zeitlichen Vorlauf verlangt. Deshalb fliegen Piloten gerne zu einem Nichtzollplatz um sich dieses Theater zu ersparen oder auch um flexibler und sicherer fliegen zu können (Wetter in 2 Stunden schlechter, Flugplatz "geschlossen" etc.).

Für Flüge, welche nicht zu einem Zollflugplatz oder „besonderen Landeplatz“ führen ist der Pilot
selbst für die Zollmeldung bei der zuständigen Zollstelle verantwortlich. Wie handhabt ihr das in der Praxis? Ich nehme an, dass die meisten dies nicht tun und das Nichtmelden ohne Konsequenzen bleibt. Gibt es denn eine Website auf welcher diese "Zollmeldung" eingereicht werden kann? Und kann dies auch nachträglich geschen?

Ich finde diese ganze Angelegenheit sehr schlecht erklärt und finde auch keine hilfreichen Antworten auf der unübersichtlichen Webstie des Zolls. Daher gehe ich davon aus, dass dieserr ganze Firlefanz mangels klarer Aussagen wohl ignoriert werden kann. Dennoch freue ich mich über eine fachkundige Antwort.

20. August 2023 12:41 Uhr: Von Achim H. an Mike G.
Hat man nichts zu deklarieren (grüner Kanal), ist der Flugplan die Anmeldung. Hat man etwas zu deklarieren, muss ein Zollflugplatz angeflogen werden.

Diese 2h-vorher-melden-Plätze sind ein Relikt und werden vermutlich verschwinden.
20. August 2023 12:56 Uhr: Von Philipp Tiemann an Achim H.

Es ist so, dass der Pilot nur zu einer Zollanmeldung verpflichtet ist. Diese vollzieht er durch Überschreiten der Grenze. Was die Besonderen Landeplätze nach Anmeldung eines Flugs aus einem Drittland beim Zoll machen, ist eine Zollmeldung. Damit hat der Pilot aber nichts zu tun. Bei den Sonstigen Landeplätzen gibt es so was nicht.

Ich kenne aber bisher keinen einzigen Besonderen Landeplatz, der deswegen in den letzten 3 Jahren seinen Status als solchen aufgegeben hat.

20. August 2023 23:59 Uhr: Von Tobias Rad an Philipp Tiemann
Nur nochmal zur Zusammenfassung, d.h. ich kann jetzt in ein Schengen aber nicht Zollunionsland (z.B. Schweiz) von jedem deutschen Grasplatz zu jedem Schweizer Grasplatz fliegen, jemanden abholen und wieder nach Deutschland zurückkommen. Solange nur nichtdeklarationspflichtiges Reisegepäck dabei ist genügt es jeweils einen Flugplan aufzugeben?
21. August 2023 01:14 Uhr: Von Sebastian G____ an Tobias Rad Bewertung: +1.00 [1]

Nur nochmal zur Zusammenfassung, d.h. ich kann jetzt in ein Schengen aber nicht Zollunionsland (z.B. Schweiz) von jedem deutschen Grasplatz zu jedem Schweizer Grasplatz fliegen, jemanden abholen und wieder nach Deutschland zurückkommen. Solange nur nichtdeklarationspflichtiges Reisegepäck dabei ist genügt es jeweils einen Flugplan aufzugeben?

Ja ABER das gilt nur für die EU Seite. Auf Schweizer Seite muss man das separat klären.

Ich kenne aber bisher keinen einzigen Besonderen Landeplatz, der deswegen in den letzten 3 Jahren seinen Status als solchen aufgegeben hat.

Bei uns in EDAZ verzichtet der Zoll inzwischen trotz besonderer Landeplatz auf die Meldungen. Ob es noch einen Vorteil hat, besonderer Landeplatz zu sein kann ich nicht sagen. Ich vermute mal die Plätze wollen sich eine Hintertür offen halten, sollte sich die Lage wieder mal ändern?

21. August 2023 06:55 Uhr: Von Philipp Tiemann an Sebastian G____ Bewertung: +1.00 [1]

Es gilt sogar nur für Deutschland. Die Zollbehörden anderer Länder (wie Frankreich und Italien) weigern sich, die Änderungen durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/877 so zu interpretieren wie es hierzulande geschehen ist.

21. August 2023 07:31 Uhr: Von Tobias Rad an Philipp Tiemann
Beitrag vom Autor gelöscht
21. August 2023 07:39 Uhr: Von Tobias Rad an Sebastian G____
Was wäre denn in der Schweiz ein guter Flugplatz um die Formalitäten einzuhalten? Mein eigtl. Ziel Hausen am Albis schreibt tatsächlich bei den PPR-Anforderungen:

nur Inlandflüge
no customs
Siehe https://www.fgho.ch/de/fuer-piloten/ppr
21. August 2023 09:17 Uhr: Von Jan Spycher an Tobias Rad
LSPG Kägiswil www.airportlspg.ch oder LSPV Wangen Lachen.
Gruss Jan LSZC
21. August 2023 09:41 Uhr: Von Name steht im Profil an Tobias Rad
Speck-Fehraltorf (LSZK)
21. August 2023 09:59 Uhr: Von Jens Richter an Tobias Rad

Birrfeld LSZF geht auch: www.birrfeld.ch/zollanmeldung

21. August 2023 20:40 Uhr: Von Alexander Callidus an Jens Richter

Gruyères LSGT, telefonisch vorher Zoll anmelden: https://www.aerodrome-gruyere.ch/douane/

Tolle Landschaft, das Dorf Gruyères ist sehenswert, das Giger-Museum dort auch (Film 'Alien')

22. August 2023 00:43 Uhr: Von Tobias Rad an Alexander Callidus
Danke für all die Tipps, aber ich glaube für diesen Flug von Stuttgart aus ist Zürich dann die sinnvollste Destination mit Service durch die MFGZ.
22. August 2023 07:33 Uhr: Von Timo Huber an Tobias Rad

LZSH ist aufwendig und teuer. Das ganze kostet weit über 100 Euro.

Es braucht Inbound und Outbound einen Slot. Diese sind erst 24 h vor dem Flug buchbar. Es besteht "Einweisungspflicht" via CBT. Siehe nachfolgenden Link:

https://www.flughafen-zuerich.ch/de/business/airlines-und-handling/flugbetrieb/general-aviation

Cooles Erlebnis, in Zürich zu landen. Aber nur um Einreise Zoll zu machen, aus meiner Sicht die falsche Wahl.

Gruss

Timo

22. August 2023 09:13 Uhr: Von Matthias Klein an Tobias Rad

Hier sind die Detailinformationen des Schweizer Zolls im Hinblick auf aus dem Ausland anfliegbare Flugplätze. Viele Grüsse



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22. August 2023 14:34 Uhr: Von Tobias Rad an Timo Huber
Zürich wird nicht der Zwischenlandeplatz, sondern ersetzt die Destination Hausen am Albis. Es entfallen deshalb einmal Landegebühren, man braucht nicht nochmal PPR (was in Hausen 3 Tage vorher da sein muss) und man spart sich Umweg und zweiten Landeanflug. Das in Summe könnten gut 100€ sein.
22. August 2023 14:38 Uhr: Von Tobias Rad an Matthias Klein
Habe ich auch studiert und mit den Rahmenbedingungen unter https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-private/waren-anmelden/einfuhr-in-die-schweiz/grenzueberschreitende-fluege.html verstehe ich gar nicht, warum in Hausen keine internationalen Flüge mit PPR möglich sind.

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