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Das neue Heft erscheint am 1. April
Liebe EASA, das System ist im Eimer!
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Wettermanöver – die Auflösung
Net-Zero-Klimaziel der kommerziellen Luftfahrt
Der Diesel-Umbau unseres Leserflugzeugs
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Oktober 2021: Von Sebastian Ruffer an Fabian Siebenwurst Bewertung: +6.00 [6]
Die Meldung, dass Du auf 4200ft gesunken bist, ist nicht erforderlich. Zumindest gilt das in Deutschland und anderen Ländern, in denen eine durchgehende Radarabdeckung gegeben ist. Keine Ahnung, was sich der Prüfer dabei gedacht hat.

Quelle: ich, Inhaber einer Fluglotsenlizenz seit 21 Jahren

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