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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. Juni 2021: Von Ulrich Dr. Werner an Tobi K. Bewertung: +1.00 [1]

Ich empfehle, diese Frage mit dem AME oder AeMC abzusprechen, wo der mögliche Änderungsschritt nach AMC1 MED.B.001 (d) begleitet wird. Grundsätzlich gilt jeder schriftliche Befund.

Online Farbtests bitte kritisch bewerten, da wo Farbtests lege artis am Bildschirm gemacht werden, kostet der Bildschirm und der zugehörige Rechner viereckig Geld mit befristeter Lebenszeit [vergleichbar mit TBO eines Zündmagneten :-( ]. Auch gedruckte Ishihara Tafeln haben übrigens ein Verfallsdatum und müssen regelmäßig erneuert werden.

Gruß

Ulrich Werner

4. Juni 2021: Von Tobi K. an Ulrich Dr. Werner

Vielen Dank für das umfangreiche Feedback!

Ich mache einen Termin aus und melde mich, sobald es Neuigkeiten gibt.

LG,
Tobi

5. Juni 2021: Von Aristidis Sissios an Tobi K.
Den DLR-Test konnte man beliebig wiederholen in Abstand von einem Jahr (zumindest vor 15 Jahren) und der Test ist auch Glücksache und nicht reproduzierbar. Was das erste mal falsch beantwortet wurde kann danach richtig werden.
Zum Glück den Schritt brauchen nur diejenigen die den Ishihara Test nicht schaffen. Wäre beispielsweise für allen Pflicht, hätten mindestens der Hälfte der Probanden den Eintrag auch gehabt, weil nicht einfach ist.
Es heißt einmal den Test bestehen gilt Lebenslang als bestanden. Wer kann aber das garantieren wenn niemand weiß was für neue Regelungen immer wieder kommen, weil bei Wiederholung des DLR-Tests (falls erforderlich) ist nicht garantiert dass er nochmals bestanden wird. Daher ich würde keine Medical1 Flug-Lizenzen aufbauen wollen mit der Unsicherheit „irgendwann“ zukünftig so ein Test wiederholen zu müssen.
Für Medical2 PPLA und am Tag fliegen ist doch egal der Eintrag.

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