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3. Juni 2021: Von Ulrich Dr. Werner an Tobi K. Bewertung: +2.00 [2]

Guten Tag

Farbsehstörungen sind weit überwiegend angeborene Einschränkungen. Da sie über das x-Chromosom vererbt werden, sind meist Männer betroffen, mit einer Wahrscheinlichkeit von 8-9 %. Eine Änderung im Sinn einer Besserung ist bei diesen Störungen nicht zu erwarten. Als Goldstandard für die Untersuchung gilt das Anomaloskop.

In beschriebenen Fall ist augenscheinlich die Tauglichkeit bei festgestellter Farbsehstörung unter der Einschränkung VCL erfolgt.

Gemäß AMC1 MED.B.001 (d) kann eine Einschränkung wie folgt entfernt werden:

(1) For class 1 medical certificates, all limitations should only be removed by the medical assessor of the licensing authority.

(2) For class 2 medical certificates, limitations may be removed by the medical assessor of the licensing authority or by an AeMC or AME in consultation with the medical assessor of the licensing authority.

(3) For LAPL medical certificates, limitations may be removed by an AeMC or AME.

Bei der geschilderten Situation wäre dies möglich, wenn eine Untersuchung am Anomaloskop Werte innerhalb der zulässigen Abweichung ergäbe (oder einem anderen zulässigen Testverfahren nach AMC2 MED.B.075).

Bei der gebotenen Zurückhaltung und Unmöglichkeit der individuellen Bewertung aus der Distanz ist folgendes keine persönliche sondern eine generische Aussage: bei einer Konstellation wie geschildert ist ein Testergebnis am Anomaloskop oder Alternative mit zulässigen Werten unwahrscheinlich.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner


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