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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Mai 2021: Von konrad konrad an Wolfgang Bardorf

Hallo, ich bin beeindruckt :) vielen Dank

Denkst du, ich erfülle die requirements für eine revalidierung in 15 Monaten auch, wenn ich, eben mit baldiger Validierung ---> Easa genug " EASA-Flüge" im Easa Raum mit Easa Med 2 mache? Das läuft noch bis Juli 21. Dann würde ich neues machen.

Oder, vielleicht sollte ich das neue Med2 aus dem EASA Raum der CAA zu kommen lassen. Denn,, ich habe nicht vor, G registrierte zu fliegen. Ich will ausnahmslos im Easa Raum herumsausen, und ev im FAA Raum, um Stunden zu sammeln und der CAA meine Auslandsflüge mit D oder N registrierten Fliegern vorlegen. (???)

Konrad

6. Mai 2021: Von Bernhard Tenzler an konrad konrad

Hast Du denn zusätzlich eine EASA Lizenz? Mir der UK Lizenz allein darfst Du m.E. Die D Reg Flieger nicht mehr pilotieren.

6. Mai 2021: Von Wolfgang Bardorf an konrad konrad

Mit einer UK CAA Lizenz kannst Du weder ein N-registriertes noch D-registriertes Flugzeug fliegen. Um N-registerte Flugzeuge fliegen zu dürfen (Ausnahme: innerhalb des UK-Luftraums mit UK CAA Lizenz), wirst Du eine FAA-Lizenz benötigen, entweder standalone oder auf Basis der UK CAA Lizenz (61.75 Lizenz). Um in EASA-Land zu fliegen, wirst Du eine Validierung oder eine Umschreibung der Lizenz benötigen.

7. Mai 2021: Von konrad konrad an Wolfgang Bardorf

Danke euch.....das war mir klar.

K

7. Mai 2021: Von Juergen Baumgart an Wolfgang Bardorf Bewertung: +1.00 [1]

...klar daß das nicht geht,die UK-Flieger haben ja auch das Steuerhorn rechts !


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