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30. Mai 2020: Von Tobias Schnell an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +3.00 [3]

In Deutschland könnte man Dir in beiden Fällen einen Verstoß gegen die Flugleiterpflicht vorwerfen

Die Flugleiterpflicht besteht aber m.E. für den Flugplatzbetreiber, nicht für den Piloten. Wenn der Platz geöffnet oder ein PPR erteilt worden ist, muss er i.d.R. basierend auf der Betriebsgenehmigung dafür sorgen, dass ein FL anwesend ist.

Anders ausgedrückt: Wo kann ich als Pilot nachlesen, dass ich nur landen darf, wenn mir ein Flugleiter am Funk antwortet? Je nach fliegerischer Sozialisation würde ich da ja evtl. niemals darauf kommen.


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