Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
Wartung: PT6-Probleme
Erinnerungen an das Reno Air-Race
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Rigging: Einmal geradeaus bitte!
Innsbruck bei Ostwind
Unfall: De-facto Staffelung am unkontrollierten Flugplatz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

6. März 2020: Von Matthias Schwarz an Wolfgang Lamminger

Ich habe heute mit einem Anwalt telefoniert. Dieser meinte auch, dass die Behörde wegen Allem und Nichts handeln kann, wie sie handelt.

Der Standpunkt des LBM ist, dass die Verzögerung an anderer Stelle liegt. Ob da eine Untätigeitsklage zu meinen Gunsten ausfällt, möchte ich bezweifeln. Bis zur offiziellen Auskunft des LBM ist meine ZÜP noch gültig, dazu gibt es verschiedene Quellen.

ich werde nun so vorgehen, dass ich auf den Bescheid warte. Sollte er negativ sein, muss ich mit dem Anwalt besprechen, was der Grund ist und ob ich dagegen vorgehen kann. Falls Nein, führt am Ausflaggen wohl kein Weg vorbei. Ein möglicherweise fehlender Vorfeldausweis kann dabei kein Faktor sein (war er bis jetzt für meine Tätigkeit auch nicht ;) ).

Nervig ist nur, dass ich im Ungewissen bleibe bis sich die Herrschaften bequemen, ihren Job zu tun...

6. März 2020: Von ch ess an Matthias Schwarz

Ist es gesichert, dass nach Erhalt einer negativen ZÜP ein Ausflaggen noch möglich ist ?

Man benötigt die Mitarbeit der Behörde, könnte diese wg negativer ZÜP evtl die Position einnehmen, dass keine gültige und damit transferierbare Lizenz vorliegt ?

6. März 2020: Von Matthias Schwarz an ch ess

Genau das war meine Frage. Ich denke inzwischen, das sollte gehen. Gibt viele Beispiele dafür. Die nächste Frage wäre, ob Fliegen ohne ZÜP bei einer dt. Firma gewerblich dann noch geht.

6. März 2020: Von Sven Walter an Matthias Schwarz

Frage an alle, hat jemand an die dänische Lizenz? Von der loo Zivilluftfahrtbehörde habe ich bisher nur gutes gehört und im CPL Bereich auch von günstigen Gebühren. Wenn die perfekt auf Englisch kommunizieren, wäre das ja vielleicht auch eine interessante ausflaggung destination.

6. März 2020: Von Alexander Patt an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Die Mehrheit der UK Simulator Lehrer und Prüfer, die Training für Ausländer anbieten, haben schon seit einer Weile Dänische Lizenzen (ebenso sind die Simulatoren Dänisch zugelassen), das scheint wohl recht unkompliziert zu funkionieren.


5 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang