"Daher: "final approach" ist NICHT die gleiche Wortwahl wie " shall give way to aircraft landing or in the final stages of an approach to land.""
Stimmt - ohne Landefreigabe ist der Flieger noch nicht landend, sondern noch im Anflug. Wie Max bereits schrieb, kann das auch noch kurz vor der Schwelle sein - wenn z.B. die Bahn noch nicht frei ist, aber bald sein wird.
Es ist vollkommen unabhängig von der Freigabe. Hab ich mich noch zu keinem Zeitpunkt drauf berufen, denn... trommelwirbelanschwellendbiszumTusch: Es steht so nirgends im Gesetz drin.
Andrerseits kann die Landefreigabe auch kurz vor dem FAF erteilt werden, dann ist der Flieger bereits landend.
Wie gesagt: Für die Kollisionsvermeidung unbeachtlich, wann wo welche Freigabe erteilt wurde. Falls dem nicht so wäre, bitte füge hier den Gesetzestext ein, der das normiert.
Deswegen die Differenzierung. Aber ab FAF ist der Flieger entweder "landend" oder "in the final stages of an approach to land" - so oder so sollte er in seinem stabilisierten Anflug nicht gestört werden und alle anderen Flieger müssen ihm ausweichen. Und das Luftrecht differenziert hier nicht nach A380 oder c150 im final...
Der Gesetzgeber hat den nichtmotorisierten Verkehr hier indes mehrfach privilegiert - z.B. wenn beide landen. Das ist dir aufgefallen? Schön. ist ja auch unkritisch. Es müssen also nicht alle anderen ihm ausweichen. Das Luftrecht differenziert also zwischen den faktischen Ausweichmöglichkeiten.
Dass du "final stages of an approach to land" ab FAF interpretierst, wie Stefan K., ist euch ja unbenommen. Es ist so aber nicht normiert. Und dein Argument dafür ist wiederum keines, während der Gesetzgeber eine andere Formulierung gewählt hat. Er hätte nämlich auch
"shall give way to aircraft landing or in the final stages of an approach to land, including IFR flights after passing the final approach point.""
schreiben können. Hat er aber nicht. Er hat das offen gelassen. Warum? "aircraft landing" könnte man bei enger Auslegung als das reine Aufsetzen bezeichnen. Oder, weit interpretiert, als alles ab dem Einsetzen des Sinkfluges zur Landung, also TOD. Hat er aber auch nicht. Er hat das auf das enge zeitliche und räumliche Fenster vor der Landung selbst gesetzt. Es ist eine abstrakt-generelle Regelung, für den denkenden Menschen mit Gemeinsinn. Für die, die den nicht haben, gibt es Lufträume, in die man nur mit Genehmigung einfliegen darf. Für Klasse Echo gelten die angeführten Regeln. Einschließlich der Ausweichregeln.