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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. Oktober 2019: Von Philipp Tiemann an Lutz Krause

Diese ganze Lärmzeugnisposse in Deutschland ist echt eine Farce.

Man kann wirklich nur dazu raten, beim Kauf gebrauchter, älterer Flugzeuge dies zu einem Punkt in seiner Checkliste zu machen (es sei denn, es ist N-Reg, denn da kann man sich das Lärmzeugnis ja selbst machen). Wenn beim Gebrauchtflieger kein Lärmzeugnis mitgeliefert wird, und man auch keine Chance hat, eins vom LBA zu bekommen, dann steht man häufig in der Praxis ganz doof da. Dann bliebe nur noch als ultima ratio, sich komplett selbst eins zu basteln, aber das könnte natürlich irgendwann mal nach hinten losgehen.

17. Oktober 2019: Von Lutz Krause an Philipp Tiemann

Das Flugzeug war in der Schweiz registriert und hatte ein Schweizer Lärmschutz-Zeugnis! Aber diese Situation passte wohl nicht in die deutsche EASA-Verwaltung...

17. Oktober 2019: Von Uwe Kaffka an Philipp Tiemann

Aber gelten denn für diese Flugzeugen, welche kein Lärmzeugnis mehr erhalten, die Einschränkung gemäß der Landeplatz Lärmschutzverordnung (LLV) oder sind die durch eine Art Bestandsschutz ausgenommen??

Naja, ist es nicht sinnvoller ein inoffizielles Messprotokoll mitzuführen was man den Flugplätzen vorlegen kann?

17. Oktober 2019: Von Johannes König an Uwe Kaffka Bewertung: +1.00 [1]

Ich war 2015 auf dem Seminar "Fliegen in den USA" von Jan Brill und kann mich erinnern, dass er dort die Lärmzeugnis-Thematik angesprochen hat. Konkret gings um die Frage der Lärmnachweise für N-reg Flugzeuge, bei denen - mangels Anwendbarkeit der EU-Regularien - in der Regel auch kein EASA-konformes Lärmzeugnis vorliegt.

Die Lösung sei wohl, sich statt des (behördlichen) Lärmzeugnisses ein "Lärmwertzeugnis" ausstellen zu lassen. Ich nehme an die Werft oder ein Prüfer kann so etwas tun. Dies werde wohl an den meisten Plätzen akzeptiert.


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