Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

17. Oktober 2019: Von Uwe Kaffka an Philipp Tiemann

Aber gelten denn für diese Flugzeugen, welche kein Lärmzeugnis mehr erhalten, die Einschränkung gemäß der Landeplatz Lärmschutzverordnung (LLV) oder sind die durch eine Art Bestandsschutz ausgenommen??

Naja, ist es nicht sinnvoller ein inoffizielles Messprotokoll mitzuführen was man den Flugplätzen vorlegen kann?

17. Oktober 2019: Von Johannes König an Uwe Kaffka Bewertung: +1.00 [1]

Ich war 2015 auf dem Seminar "Fliegen in den USA" von Jan Brill und kann mich erinnern, dass er dort die Lärmzeugnis-Thematik angesprochen hat. Konkret gings um die Frage der Lärmnachweise für N-reg Flugzeuge, bei denen - mangels Anwendbarkeit der EU-Regularien - in der Regel auch kein EASA-konformes Lärmzeugnis vorliegt.

Die Lösung sei wohl, sich statt des (behördlichen) Lärmzeugnisses ein "Lärmwertzeugnis" ausstellen zu lassen. Ich nehme an die Werft oder ein Prüfer kann so etwas tun. Dies werde wohl an den meisten Plätzen akzeptiert.


2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang