Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

9. Oktober 2019: Von Kevin Kissling an melfkr Bewertung: +2.00 [2]
Grundsätzlich geht es hier meinem Verständnis nach um „überwachte Umgebung“, d.h. die CAMO führt die Lufttüchtigkeit. Sofern das IHP der CAMO oder durch die CAMO genehmigt wurde wird es mit Kündigung des CAMO Vertrags automatisch ungültig. Hat der Halter das IHP beim LBA eingereicht und genehmigt bekommen, ist dies von der CAMO unabhängig.

Grundsätzlich gilt laut Behördenmeinung gemäß VO (EU) 1321/2014 Anhang I (Teil-M) Punkt M.A.201 (a) Ziffer 4 und im Falle technisch komplizierter LFZ Punkt M.A.201 (g) Ziffer 2 dürfen Flüge mit Luftfahrzeugen nur stattfinden, wenn ein genehmigtes Instandhaltungs-programm gemäß Punkt M.A.302 vorhanden ist, d.h. bis zum Vorliegen eines neuen genehmigten Instandhaltungsprogramms ist der Betrieb des Luftfahrzeuges untersagt.

Ob eine CAMO ein IHP zur Genehmigung beim LBA einreichen muss oder es selbst genehmigen darf hängt von den individuellen Verfahren der CAMO ab und kann allgemein nicht beantwortet werden.
Beim Wechsel kann die neue CAMO schon mal alles fertig machen und wenn das neue IHP genehmigungsfähig/genehmigt ist von einem Tag auf den anderen die Verantwortung über die Führung der Lufttüchtigkeit zur anderen CAMO wechseln. Das ist bei guter Absprache möglich, damit das Flugzeug nicht am Boden bleiben muss.

Die Frage wer kontrolliert ob jedes LFZ jederzeit mit gültigem IHP betrieben wird lasse ich mal im Raum stehen. Bzgl. der Konsequenzen würde ich auf eine Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafe für den Halter tippen.
10. Oktober 2019: Von melfkr an Kevin Kissling

Hallo Kevin,

Danke für die Ausführungen, das entspricht auch meinen Vermutungen. Zusätzlich wurde der Flieger sogar noch während des Nichtvorhandenseins eines IHPs - fiktiv - repariert und dies wurde durch einen Prüfer geprüft und "abgezeichnet". Das ist vermutlich auch nicht in Ordnung.

vg Melf

10. Oktober 2019: Von melfkr an melfkr

Und Dank natürlich auch an die anderen Foristen.

Ungeklärt ist jetzt für mich noch , ob Versicherungsschutz bestand, aber sicherlich auch nicht. Denn ein nicht lufttüchtiges Flugzeug hat sicher keine Versicherungsschutz, wenn es ihn der Luft bewegt wird.

Melf

10. Oktober 2019: Von Achim JulietBravo an melfkr

Sag mal, Dein wievielter User ist das eigentlich jetzt? ;)


4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang