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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. März 2019: Von  an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Dann lass es mich umformulieren:
Du stimmst also zu, dass man nicht alle Lizenzen hat, welche man auf Grund der EASA-Regularien braucht, um dieses Flugzeug zu fliegen.

Allerdings bist Du der Meinung, dass diese EASA-Regularien völkerrechtswidrig sind und man deswegen vor Gericht letzendlich gewinnen würde, wenn eine Versicherung mit Verweis auf die EASA-Regularien die Deckung verweigert, weil Du ohne die notwendigen Lizenzen geflogen bist.

Dann wünsche ich Dir eine gute Rechtschutzversicherung!

11. März 2019: Von Achim H. an  Bewertung: +1.00 [1]

Nein, ich sage, dass das N-reg mit der FAA-Lizenz geflogen wird. Früher, heute und morgen. Alles andere wäre unzulässig im grenzüberschreitenden Verkehr und es gibt auch niemand der dem widerspricht.

Damit fungiert die EASA-Lizenz nicht als Lizenz, sondern als sonstige Voraussetzung, wie M&B-Berechnung, Wetterbriefing etc. Es gibt jetzt natürlich in jedem Forum einige dieser Florians, die sagen, dass eine fehlende M&B-Berechnung immer den Versicherungsschutz kostet, auch wenn die Beladung keine Rolle beim Unfall spielte aber diese Diskussion ist zu alt und zu langweilig...

11. März 2019: Von  an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Damit fungiert die EASA-Lizenz nicht als Lizenz, sondern als sonstige Voraussetzung, wie M&B-Berechnung, Wetterbriefing etc.

Und schon wieder hat die EASA Mist gebaut - da könnte es doch wirklich auch jemanden geben, der weiss, dass der Part FCL das Thema "Flight Crew Licensing" behandelt und die von Dir genannten "sonstigen Voraussetzungen" in den Part NCO (bez. die anderen Ops-Parts) gehören.

Ich wünsche Dir - und jedem Betroffenen - auf jeden Fall viel Glück mit der "man braucht die EASA-Lizenz ja gar nicht als Lizenz"-Argumentation.

11. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Ich denke auch nicht, dass das als Fliegen ohne Lizenz gewertet würde, aber im einfachsten Fall sind Bestimmungen der Nutzung des Luftraums verletzt. Da kann ICAO-konform jedes Land zusätzliche Bedingungen formulieren und in der AIP veröffentlichen. Auch die Freiheiten der Lüfte stehen dem nicht entgegen, denn es handelt sich bei Flügen in Europa ja nicht um Flüge die entweder im Heimatstaat beginnen oder dort enden und erst recht nicht um reine Tankstops.

Ich stimme daher Wolff zu, dass es zielführender ist, einfach die EASA-Lizenz zu machen. Ist mittlerweile bei vorhandener FAA-Lizenz und ausreichend Praxis selbst für IR kein großer Aufwand mehr. Man gewinnt außerdem zusätzlich die Option auch EASA-reg Flugzeuge fliegen zu können, z.B. das Flugzeug des Kumpels bewegen zu können oder bei einem Ausflug in einer Flieger-Gemeinschaft auch mal andere Flugzeuge zu fliegen.

11. März 2019: Von Achim H. an  Bewertung: +2.00 [2]

Du kannst die Betrachtung von mir losgelöst sehen -- ich habe schon immer eine EASA-Lizenz.

Empfehle aber trotzdem die Beschäftigung mit ICAO und der Frage, welcher Staat die Frage regelt, mit welcher Lizenz ein Flugzeug geflogen wird!


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