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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. Februar 2019: Von Peter Luthaus an Rolf _PA46

"Die FAA Part 91 Anforderungen an die O2 Versorgung von Passagieren (O2 muss Passagieren ab 15.000 ft angeboten werden) sind deutlich laxer als die der EASA (lt. NCO.IDE.A.155 müssen alle Besatzungsmitglieder und zehn Prozent der Gäste mit Atemsauerstoff versorgt werden können, wenn länger als 30 Minuten zwischen 10.000 und 13.000 Fuß Druckhöhe geflogen wird. Bei Flügen oberhalb 13.000 Fuß muss es für alle Personen an Bord jederzeit Atemsauerstoff geben)."

Ich glaube, hier ist einiges missverstanden: NCO.IDE.A.155 (ohne Druckkabine) schreibt lediglich vor, dass gemäß NCO.OP.190 Zusatzsauerstoff erforderlich ist, eine Sauerstoffversorgung nötig ist. Dies also im Prinzip gemäß Entscheidung des PIC, die festen Höhen sind nur zweitrangig angegeben, falls der Pilot kein anderes Entscheidungskriterium hat.

NCO.IDE.A.150 (mit Druckkabine) fordert die Sauerstoffversorgung nicht, wenn über 10000 ft Druckhöhe geflogen wird, sondern wenn die KABINENHÖHE größer ist. Eine Sauerstoffversorgung über einer Druckhöhe von 10000 ft ist nur für CAT (CAT.IDE.A.235), nicht aber für NCC (NCC.IDE.A.195) oder wie oben NCO vorgeschrieben.

Damit ist meiner Ansicht nach EASA weniger restriktiv als die FAA.

2. Februar 2019: Von Rolf _PA46 an Peter Luthaus

Das bedeutet also, ich könnte mir meine eigenen Kriterien definieren? In dem Fall könnte man dann die FAR 91 Regelnals Grundlage nehmen?

2. Februar 2019: Von Peter Luthaus an Rolf _PA46

Korrekt verhältst Du Dich auf jeden Fall, wenn Du gemäß AMC1 NCO.OP.190(a) vorgehst, was sehr Common Sense ist. Das ist leicht einzuhalten und sinnvoll. Ergänzend gibt es noch GM1 und GMS NCO.OP.190 als Hinweise. Wenn Du zusätzlich noch FAR 91 einhältst, erübrigt sich die angefragte Klärung, da beides eingehalten ist.

3. Februar 2019: Von Rolf _PA46 an Peter Luthaus

Danke Peter!


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