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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
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Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. Januar 2019: Von Ernst-Peter Nawothnig an Bernhard Tenzler

Stimmt. Ich habe es schon 2008 in das damals vom LBA genehmigte IHP reingeschrieben, mit der Einschränkung dass das Betriebsstunden-Limit eingehalten wird und dass die Kontrolle auf Schlag und Risse halbjährlich stattfindet. Ging durch, und ist auch ins heutige IHP übernommen worden.

Es wird aber auf den Hersteller ankommen, der solche Abweichungen auch kategorisch ausschließen und alle seine Vorgaben für mandatory erklären kann.

9. Januar 2019: Von Thomas Paeßens an Ernst-Peter Nawothnig

Also hängt es einzig von der Genehmigung des IHP durch die Behörde ab?

Die Luftfahrtbehörde unseres Flugzeuges würde gerne wissen, auf welcher Grundlage das LBA IHPs, die den Betrieb „on condition“ erlauben, genehmigt. Gibt es da eine Norm seitens der EASA?

9. Januar 2019: Von Achim H. an Thomas Paeßens

Part M sagt nur, dass Herstellerempfehlungen beim Wartungsprogramm "berücksichtigt" werden müssen, also nicht "vollständig befolgt".

Das LBA sagt, dass auf Basis seiner großen Erfahrung die vom Hersteller empfohlene Kalenderlaufzeit bei Propellern nicht befolgt werden muss.

Die UK CAA sagt, dass sie befolgt werden muss, weil es 1853 einmal einen Unfall gegeben hat.

9. Januar 2019: Von Thomas Paeßens an Achim H.

Vielen Dank Euch 3en! Ich werde berichten, ob es klappt.


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