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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. Januar 2019: Von Achim H. an Thomas Paeßens

Part M sagt nur, dass Herstellerempfehlungen beim Wartungsprogramm "berücksichtigt" werden müssen, also nicht "vollständig befolgt".

Das LBA sagt, dass auf Basis seiner großen Erfahrung die vom Hersteller empfohlene Kalenderlaufzeit bei Propellern nicht befolgt werden muss.

Die UK CAA sagt, dass sie befolgt werden muss, weil es 1853 einmal einen Unfall gegeben hat.

9. Januar 2019: Von Thomas Paeßens an Achim H.

Vielen Dank Euch 3en! Ich werde berichten, ob es klappt.


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