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G-reg hat aktuell gegenüber D-reg eigentlich keine Vorteile, außer man ist des Deutschen nicht mächtig. Als Nachteil des Wechsels bleiben eigentlich nur die "Transaktionskosten".
Ich bin nicht der Meinung, dass ein Risiko besteht, dass G-regs in irgendeinem der möglichen Brexit-Szenarien ein Problem für Halter in Deutschland wäre.
Selbst wenn die UK aus EASA ausscheren, werden sie mit Sicherheit festlegen, dass G-regs weltweit mit EASA-Lizenzen geflogen werden dürfen oder eine unkomplizierte Anerkennung (à la FAA) einführen. Die EU wiederum kann nur fordern, dass zusätzlich zu UK-Lizenzbedingungen auch eine EASA-Lizenz vorhanden sein muss und die haben wir ja.
Die UK werden in der ICAO bleiben und bei einem ICAO-Flugzeug legt der Zulassungsstaat fest, mit welcher Lizenz dieses zu fliegen ist.
Die UK-Pilotenlizenz würde ich dagegen schnellstmöglich umziehen, da besteht wirklich die Möglichkeit, dass man unter die Räder kommt. Beim Flugzeug wäre ich komplett gelassen.
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Ich stimme dir zu – ein großes Risiko für G-regs in D sehe ich nicht. Ich denke meine Entscheidung für D hatte verschiedene Gründe:
- Meine CAMO in UK wollte, dass ich zu jeder 3. Jahresnachprüfung zu Ihnen nach UK komme, sie müssen den Flieger checken. Da meine Wartung in D und NL stattfindet hatte ich darauf keine Lust
- Die Engländer bestehen auf der 6-jährigen Überholung des Props, und meiner ist jetzt 4 Jahre alt, ca. 400 h, müsste ich also nach ca. 600 h machen, was ich für überflüssig halte
- Mit der Einführung von ELA2 (hoffentlich 2019) wird die Wartung des Flugzeuges in D weiter vereinfacht
- Die Avionik-Prüfung kostete mich in UK max. € 200. Aber da ich die Wartung in NL machen lasse, kostet sie mich auch nicht mehr, und selbst in Deutschland kann man mich nicht mehr dazu zwingen. In NL ist sie Teil der JNP.
Am Wichtigste: In ein paar Jahren werde ich das Flugzeug wohl verkaufen, und ich bin sicher, dass das in D mit D-reg besser geht. Und sollten die Engländer doch Mist bauen, was die EASA betrifft, kratzt mich das nicht mehr.
Ich war aber gern bei der CAA. Alles sehr höflich und kundenfreundlich.
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Das ARC der Bellanca wird von einem deutschen EASA Betrieb erstellt. Möglicherweise erkennt die UK CAA EASA Betriebe dafür nicht mehr an. Dann muss ich zu einem Betrieb in UK. Das ist mehr Aufwand für mich und möglicherweise wird meine owner maintainance nicht mehr akzeptiert.
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Mini-Regime in der Luftfahrt sind generall irrelevant und wirtschaftsfeindlich. Da die UK eine bedeutende Luftfahrtindustrie haben und definitiv kein Interesse haben, die zu verlieren, halte ich es für praktisch undenkbar, dass es hier Probleme geben wird.
Selbst ohne Vereinbarung wird die UK dann einfach EASA-Betrieben eine Anerkennung geben.
Länder wie Isle of Man anerkennen z.B. auch EASA und FAA ohne weitere Bedingungen für die Wartung und Herstellung.
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Mini-Regime in der Luftfahrt sind generall irrelevant und wirtschaftsfeindlich.
NIcht nur in der Luftfahrt, aber das ist ja die Crux mit dem Brexit. Versprochen und gewollt ist ja das komplette Losbrechen aus der EU und des sog. red tape. Man will seinen eigenen Gesetze und Normen machen.
Lang lebe der neue british banana standard und god shave the queen oder so.
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Die UK CAA würde gerne in der EASA bleiben, da sie keine Resourcen haben die Luftfahrt komplett selber zu regulieren. Allerdings wird vermutlich
a) die CAA nicht gefragt
und
b) will UK auch nichts mehr mit dem Europäische Gerichtshof zu tun haben. Für die Mitgliedschaft in der EASA muss man dessen Urteile jedoch anerkennen. So machen das wohl die Schweiz und Norwegen.
Die CAA hat eine ganz gute Übersicht der zukünftigen Möglichkeiten und Einschränkungen gemacht:
https://info.caa.co.uk/eu-exit/private-pilots/
Will man z.B. sein G-Reg-Flieger nach 3/2019 weiter mit EASA-PPL/LAPL fliegen, dann braucht man eine Lizenzvalidierung durch die CAA und hat dann eine EU-Lizenz + die UK-Lizenz (Infos zum Validierungprozess sollen in Kürze auf der CAA-WEB-Seite veröffentlicht werden). Prüfungen von EU Wartungsbetrieben werden noch zwei Jahre lang anerkannt, danach muss man etweder zu einem Betrieb mit CAA-Anerkennung bzw. nach England.
Ergo hat man noch ca. zwei Jahre um sich für oder gegen eine Umregistrierung zu entscheiden.
Beste Grüße
Mark
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Genau, daher auch meine Einschätzung: abwarten und Earl Grey trinken.
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@Achim
Glaubst Du, viele haben Lust auf eine UK-Validierung ihrer EASA-Lizenz, um ihre G-reg weiter in D fliegen zu dürfen? Also ich nicht ;-)
Am Donnerstag klebe ich die neuen Kennzeichen drauf und die Ummeldung geht zum LBA.
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Wenn Du 2 Jahre wartest, hast Du aber einen Import aus einem Drittland, mit dem es kein bilaterales Abkommen gibt.
Brauchst Du dann C of A for export ?
Wird dann das Exportzertifikat und das Lärmzeugnis problemlos anerkannt ?
Was ist mit Reparaturen und Änderungen nach Brexit ? Oder alten Änderungen/Reparaturen vor EASA ?
Viele Grüße.
Frank
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das ist in der Tat ein interessanter Aspekt (Export).
Danke und Grüße
Mark
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Und hat mal jemand den dt. Zoll gefragt, wie er die Lage sieht? Will der womöglich schon nächstes Jahr eine Einfuhrsteuer sehen, wenn der G-Reg-Flieger eine dt. Heimat hat?
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Nein, ein in Deutschland befindliches G-reg Privatflugzeug befindet sich im Freien Warenverkehr der EU. Daran ändert sich durch einen Brexit nichts, außer das Flugzeug verlässt den Freien Warenverkehr, indem es bspw. über einen längeren Zeitraum außerhalb der EU stationiert wird.
Sonst müsste man ja retroperspektiv jede aus UK stammende Schraube, die jemals in irgendeinem Produkt verbaute wurde, verzolllen...
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Hat eigentlich jemand Erfahrung, wie lange die Registrierung beim LBA dauert? Morgen wollte ich die Unterlagen hinschicken ... wie lange bin ich wohl gegroundet?
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Ich kenne Durchlaufzeiten vom LBA von Französisch auf Deutschland von rund 4 Wochen. Das war im Sommer dieses Jahr
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Sorry, war so und es gab keine Probleme. Es hängt auch wohl davon ab, wer es im LBA bearbeitet. Weiß aber nicht mehr, wovon es abhängig ist, welchen Mitarbeiter du dort bekommst.
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Vom Buchstaben im Kennzeichen hängt es ab...
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.... dann werden es eher zwei Monate.
Die Dame hatte ich mal kurz am Telefon. Frage: "Darf ich Ihnen eine eMail schicken, wenn ich noch eine Frage habe?" ...."Ich muss sie darauf hinweisen, dass die Beantwortung von eMails drei Wochen dauert".
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In Sachen "kurze Bearbeitungszeiten" ist die CAA einfach unschlagbar.
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Ha! Jetzt habe ich beim LBA nachgesehen, wer in der Abteilung für mein Kennzeichen zuständig ist ... es ist ein Sachbearbeiter mit dem ich sehr gute Erfahrung bzgl. Kommunikation habe.Vielleicht komme ich als doch bis Anfang November wieder in die Luft.
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Offenbar nehmen sie den ersten Großbuchstaben des Nachnamens für den Bearbeiter, nicht den ersten Buchstaben an sich, sonst wärest Du wohl wie ich bei Frau G., und das ist - ähm - eher schwierig.
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Bei einem ELA2 Flieger muss VOR der Eintragung ein genehmigtes IHP vorliegen.
Dieses genehmigt zu bekommen dauert bei einer benachbarten Abteilung, die nicht miteinander sprechen (anscheinend aus grundsaetzlichen Erwaegungen) theoretisch 2-3 Wochen, praktisch oft 6 Wochen.
Eintragung ohne IHP wird abgelehnt. Ob das bei CAMO Uebertrag so auch gilt, weiss ich nicht.
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Hihi, Frau G. beim LBA, wir haben einen Ordner mit reichlich Papier - kann sich Otto Normalbürger garnicht vorstellen, was in hiesigen Ämtern tatsächlich produziert und auch offiziell herausgegeben wird - haarsträubend.
Welcher "Sachbearbeiter" für den eigenen Fall beauftragt wird , ist nicht vom Familiennamen abhängig, sondern vom Alphabet, und zwar die Buchstaben nach D-E --- . Da würde ich dringend auf den Webseiten des LBA nachsehen, welche Buchstaben des Kennzeichens demnach indiziert sind, um sich gewisse Schwierigkeiten von vornherein zu ersparen.
Vic
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wir warten im Verein seit 8 oder 9 Wochen auf die Eintragung eines Flugzeuges beim LBA...
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Ja, relevant ist das Kennzeichen - und da scheine ich eher Glück gehabt zu haben.
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