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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. Oktober 2018: Von Achim H. an Rainer W.

Mini-Regime in der Luftfahrt sind generall irrelevant und wirtschaftsfeindlich. Da die UK eine bedeutende Luftfahrtindustrie haben und definitiv kein Interesse haben, die zu verlieren, halte ich es für praktisch undenkbar, dass es hier Probleme geben wird.

Selbst ohne Vereinbarung wird die UK dann einfach EASA-Betrieben eine Anerkennung geben.

Länder wie Isle of Man anerkennen z.B. auch EASA und FAA ohne weitere Bedingungen für die Wartung und Herstellung.

2. Oktober 2018: Von Markus Doerr an Achim H.

Mini-Regime in der Luftfahrt sind generall irrelevant und wirtschaftsfeindlich.

NIcht nur in der Luftfahrt, aber das ist ja die Crux mit dem Brexit. Versprochen und gewollt ist ja das komplette Losbrechen aus der EU und des sog. red tape. Man will seinen eigenen Gesetze und Normen machen.

Lang lebe der neue british banana standard und god shave the queen oder so.

2. Oktober 2018: Von Mark Juhrig an Markus Doerr Bewertung: +2.00 [2]

Die UK CAA würde gerne in der EASA bleiben, da sie keine Resourcen haben die Luftfahrt komplett selber zu regulieren. Allerdings wird vermutlich

a) die CAA nicht gefragt

und

b) will UK auch nichts mehr mit dem Europäische Gerichtshof zu tun haben. Für die Mitgliedschaft in der EASA muss man dessen Urteile jedoch anerkennen. So machen das wohl die Schweiz und Norwegen.

Die CAA hat eine ganz gute Übersicht der zukünftigen Möglichkeiten und Einschränkungen gemacht:

https://info.caa.co.uk/eu-exit/private-pilots/

Will man z.B. sein G-Reg-Flieger nach 3/2019 weiter mit EASA-PPL/LAPL fliegen, dann braucht man eine Lizenzvalidierung durch die CAA und hat dann eine EU-Lizenz + die UK-Lizenz (Infos zum Validierungprozess sollen in Kürze auf der CAA-WEB-Seite veröffentlicht werden). Prüfungen von EU Wartungsbetrieben werden noch zwei Jahre lang anerkannt, danach muss man etweder zu einem Betrieb mit CAA-Anerkennung bzw. nach England.

Ergo hat man noch ca. zwei Jahre um sich für oder gegen eine Umregistrierung zu entscheiden.

Beste Grüße

Mark

2. Oktober 2018: Von Achim H. an Mark Juhrig

Genau, daher auch meine Einschätzung: abwarten und Earl Grey trinken.

2. Oktober 2018: Von  an Achim H.

@Achim

Glaubst Du, viele haben Lust auf eine UK-Validierung ihrer EASA-Lizenz, um ihre G-reg weiter in D fliegen zu dürfen? Also ich nicht ;-)

Am Donnerstag klebe ich die neuen Kennzeichen drauf und die Ummeldung geht zum LBA.

2. Oktober 2018: Von Frank Marquardt an Mark Juhrig

Wenn Du 2 Jahre wartest, hast Du aber einen Import aus einem Drittland, mit dem es kein bilaterales Abkommen gibt.

Brauchst Du dann C of A for export ?

Wird dann das Exportzertifikat und das Lärmzeugnis problemlos anerkannt ?

Was ist mit Reparaturen und Änderungen nach Brexit ? Oder alten Änderungen/Reparaturen vor EASA ?

Viele Grüße.

Frank

2. Oktober 2018: Von Mark Juhrig an Frank Marquardt

das ist in der Tat ein interessanter Aspekt (Export).

Danke und Grüße

Mark

3. Oktober 2018: Von T. Magin an Mark Juhrig Bewertung: +0.67 [1]

Und hat mal jemand den dt. Zoll gefragt, wie er die Lage sieht? Will der womöglich schon nächstes Jahr eine Einfuhrsteuer sehen, wenn der G-Reg-Flieger eine dt. Heimat hat?

3. Oktober 2018: Von Achim H. an T. Magin Bewertung: +2.67 [3]

Nein, ein in Deutschland befindliches G-reg Privatflugzeug befindet sich im Freien Warenverkehr der EU. Daran ändert sich durch einen Brexit nichts, außer das Flugzeug verlässt den Freien Warenverkehr, indem es bspw. über einen längeren Zeitraum außerhalb der EU stationiert wird.

Sonst müsste man ja retroperspektiv jede aus UK stammende Schraube, die jemals in irgendeinem Produkt verbaute wurde, verzolllen...

3. Oktober 2018: Von  an Achim H.

Hat eigentlich jemand Erfahrung, wie lange die Registrierung beim LBA dauert? Morgen wollte ich die Unterlagen hinschicken ... wie lange bin ich wohl gegroundet?

3. Oktober 2018: Von Wolff E. an 

Ich kenne Durchlaufzeiten vom LBA von Französisch auf Deutschland von rund 4 Wochen. Das war im Sommer dieses Jahr

3. Oktober 2018: Von  an Wolff E.

... bäh

3. Oktober 2018: Von Wolff E. an 

Sorry, war so und es gab keine Probleme. Es hängt auch wohl davon ab, wer es im LBA bearbeitet. Weiß aber nicht mehr, wovon es abhängig ist, welchen Mitarbeiter du dort bekommst.

3. Oktober 2018: Von Achim H. an Wolff E.

Vom Buchstaben im Kennzeichen hängt es ab...

3. Oktober 2018: Von  an Achim H.

.... dann werden es eher zwei Monate.

Die Dame hatte ich mal kurz am Telefon. Frage: "Darf ich Ihnen eine eMail schicken, wenn ich noch eine Frage habe?" ...."Ich muss sie darauf hinweisen, dass die Beantwortung von eMails drei Wochen dauert".

3. Oktober 2018: Von Mark Juhrig an  Bewertung: +1.00 [1]

In Sachen "kurze Bearbeitungszeiten" ist die CAA einfach unschlagbar.

3. Oktober 2018: Von  an Mark Juhrig

Ha! Jetzt habe ich beim LBA nachgesehen, wer in der Abteilung für mein Kennzeichen zuständig ist ... es ist ein Sachbearbeiter mit dem ich sehr gute Erfahrung bzgl. Kommunikation habe.Vielleicht komme ich als doch bis Anfang November wieder in die Luft.

3. Oktober 2018: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an 

Offenbar nehmen sie den ersten Großbuchstaben des Nachnamens für den Bearbeiter, nicht den ersten Buchstaben an sich, sonst wärest Du wohl wie ich bei Frau G., und das ist - ähm - eher schwierig.

3. Oktober 2018: Von ch ess an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Bei einem ELA2 Flieger muss VOR der Eintragung ein genehmigtes IHP vorliegen.

Dieses genehmigt zu bekommen dauert bei einer benachbarten Abteilung, die nicht miteinander sprechen (anscheinend aus grundsaetzlichen Erwaegungen) theoretisch 2-3 Wochen, praktisch oft 6 Wochen.

Eintragung ohne IHP wird abgelehnt. Ob das bei CAMO Uebertrag so auch gilt, weiss ich nicht.

4. Oktober 2018: Von Viktor Molnar an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Hihi, Frau G. beim LBA, wir haben einen Ordner mit reichlich Papier - kann sich Otto Normalbürger garnicht vorstellen, was in hiesigen Ämtern tatsächlich produziert und auch offiziell herausgegeben wird - haarsträubend.

Welcher "Sachbearbeiter" für den eigenen Fall beauftragt wird , ist nicht vom Familiennamen abhängig, sondern vom Alphabet, und zwar die Buchstaben nach D-E --- . Da würde ich dringend auf den Webseiten des LBA nachsehen, welche Buchstaben des Kennzeichens demnach indiziert sind, um sich gewisse Schwierigkeiten von vornherein zu ersparen.

Vic

4. Oktober 2018: Von Daniel K. an 

wir warten im Verein seit 8 oder 9 Wochen auf die Eintragung eines Flugzeuges beim LBA...

4. Oktober 2018: Von  an Viktor Molnar

Ja, relevant ist das Kennzeichen - und da scheine ich eher Glück gehabt zu haben.

4. Oktober 2018: Von Thomas Kube an Viktor Molnar Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe einen D-K, eine D-E und jetzt noch einen D-H und alle bei Fr. G.

Wir sollten eine Balintgruppe aufmachen...

Thomas

7. Oktober 2018: Von Andreas Trainer an Thomas Kube

Die Chance ist 50%, denn es gibt zwei Frauen, deren Familienname mit G beginnt.

7. Oktober 2018: Von Viktor Molnar an Andreas Trainer

OK, Update nach neuem Organigramm: M.G .

Vic


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