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20. April 2018: Von Lutz D. an Florian S. Bewertung: +3.00 [3]

Das fängt schon beim Titel an: „Rückwirkend ungültig“ ?!? Wäre echt spannend, wenn das so wäre - kommen dann alle Piloten mit UK-Lizenz in den Knast, weil sie langfristig immer wieder ohne Lizenz geflogen sind? Wenn diese rückwirkend ungültig werden würden, dann waren sie das rechtlich gesehen ja schon in der Vergangenheit...“

Bitte entschuldige, wenn ich ein wenig verkürzt formuliert habe, um Klicks zu machen.

Die Rückwirkung bezieht sich darauf, dass auch in der Vergangenheit in völliger Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung erworbene Zertifikate aller Art ohne Änderung besagter Rechtsgrundlage ungültig werden.

ungülltig“: Ist natürlich Quatsch.

(Rein orthographisch ist das in Deinem Fälle natürlich korrekt).

Eine von der UK-CAA ausgestellte Lizenz bleibt weiter gültig und ein dort ausgestelltes ARC auch. Es ist (im Fall eines in diesem Punkt ungeregelten Brexit) „lediglich“ keine EASA-Lizenz mehr, sondern halt eine nationale UK Lizenz.

Du hast schon gemerkt - ich bleibe bei ungültig. Denn in diesem deutschsprachigen Forum mit einem Anteil von >99% außerhalb des UK operierenden Luftfahrer ist es völlig unerheblich, ob Deine Lizenz, ARC etc. später noch dort gültig sein wird, während sie ihre Gültigkeit als EASA Lizenz (ARC etc.) völlig verliert.

Lizenz beim LBA wegen medical gefangen“: Ja, es gibt Probleme bei Medicals aus einer Zeit, als das LBA keine Krankenakten bekommen hat (und darüber andere Behörden nicht anlügt) aber wenn die UK-CAA dem LBA bei einem übertragenem Medical die komplette Krankenakte schickt, dann hat man auch dort kein Problem damit

Schön erklärt, es ging aber darum, später beim LBA gefangen zu sein, weil man da schlecht wegkommt (kam).

Man kann es nur nochmal sagen: Wenn es tatsächlich zum völlig ungeregelten Brexit kommen (der nach Meinung einiger hier ja sicher zu sein scheint), dann gibt es niemanden, für den der sofortige Austritt aus der EASA das größte Problem wäre ...

Sehr interessanter Ansatz. Dann müssen wir uns darüber ja keine Gedanken machen. Bzw. wir wissen, welchen Stellenwert Fliegerei für Dich hat.

Beantworte uns doch spaßeshalber mal folgende Frage:

Hast Du eine UK Lizenz oder ein anderes UKnZertigikat in Verbindung mit der Fliegerei?

Wenn Du eines hättest, was würdest Du dann heute tun?

20. April 2018: Von Christof Edel an Lutz D.

Probleme werden "nur" diejenigen haben, die sich für nicht-UK-Flugzeuge und Lizenzen auf UK-"Papiere" verlassen, also z.B.

- Piloten mit nicht-UK-EASA lizenz und UK medical

- Flugzeuge die in nicht-UK-EASA-Land registriert sind, aber zuletzt in UK gewartet wurden (release to service) oder ihre CAMO haben (ARC)

- Organisationen in nicht-UK-EASA-Land, die von der UK CAA ausgestellte EU-weite Genehmigungen haben (z.B. Flugschulen in Spanien mit UK ATO-Zulassung)

Da diese nach EU-Recht ein EASA-medical/ARC/RTS/... benötigen, und da diese nach Austritt eben keine EASA-medicals/ARC/RTS/... mehr sind, muss der betroffene dann eben ein solches Papier aus EASA-Land besorgen.

Problematisch ist nur, dass EASA formaljuristisch darauf besteht, dass diese EASA-Papiere sofort beim Austritt erfordelich werden, anstatt erst beim Auslaufen, also ein Deutsches Flugzeug, dass einen Monat vor Austritt ein ARC aus UK bekommt sofort am Austrittstag ein neues ARC benötigt, was einfach nur Bescheuert ist, da dieses original-ARC noch unter EU-Recht ausgestellt wurde.

20. April 2018: Von Florian S. an Christof Edel

Problematisch ist nur, dass EASA formaljuristisch darauf besteht, dass diese EASA-Papiere sofort beim Austritt erfordelich werden, anstatt erst beim Auslaufen, also ein Deutsches Flugzeug, dass einen Monat vor Austritt ein ARC aus UK bekommt sofort am Austrittstag ein neues ARC benötigt, was einfach nur Bescheuert ist, da dieses original-ARC noch unter EU-Recht ausgestellt wurde.

Hier gibt es einige interessante, schwierige und auch sicher ungeklärte Fragen - aber ganz so schlimm wird es nicht sein:

  • Das "Certificate of Airworthiness" (dt: Lufttüchtigkeitszeugnis) aus den UK betrifft ohnehin nur G-registrierte Maschinen. Hieran ändert sich nichts, weil davon auszugehen ist, dass die UK-CAA die dort ausgestellten CoA auch weiterhin als nationale CoA anerkennt
  • Über das "ARC" also das "Airworthiness Review Certificate" (dt: "Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit") schreibt die Kommission nichts.

Ich sehe - nicht nur deswegen - keinen Anhaltspunkt dafür, dass der von Dir geschilderte Fall eintreten wird: ARCs die von zugelassenen Wartungsbetrieben in den UK vor dem Brexit ausgestellt wurden bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig. Das ist der gleiche Fall wie wenn ein solcher Wartungsbetrieb pleite geht oder aus sonst irgendwelchen Gründen seine Zulassung verliert - auch dan bleiben davor ausgestellte ARCs gültig.

Analoges sollte übrigens auch - dem Wortlaut der Mitteilung und der Logik des EU-Luftrechts folgend - für Medicals gelten, wenngleich dort die Unterscheidung etwas schwieriger fällt:

  • Ein von der UK-CAA geführtes Medical ist mit dem Tag des Austritts kein EASA-Medical mehr. Das betrifft aber eh nur einen sehr kleinen Teil exotischer Fälle die das Medical in UK, ihre Lizenz aber in enem anderen Mitgliedsstaat haben (das sollte eigentlich gar nicht mehr gehen). Wer Lizenz und Medical in den UK hat, der hat nach dem Tag des Austritts eine UK Lizenz mit einem UK Medical - aber eben keine EASA Lizenz mehr
  • Ein in einem anderen Mitgleidsstaat geführtes Medical bleibt EASA und gültig, auch wenn die letzte Nachuntersuchung von einem UK AMC gemacht wurde, da dieses AMC zwar seinen EASA-Status verliert, aber davor gemachte Untersuchungen gültig bleiben

Schliesslich gilt das gleiche für Lizenzen: Eine UK-Lizenz ist nicht mehr EASA. Eine andere LÖizenz bleibt gültig, auch wenn der letzte Checkflug mit einem UK-Checker gemacht wurde


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