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20. April 2018: Von Florian S. an Christof Edel

Problematisch ist nur, dass EASA formaljuristisch darauf besteht, dass diese EASA-Papiere sofort beim Austritt erfordelich werden, anstatt erst beim Auslaufen, also ein Deutsches Flugzeug, dass einen Monat vor Austritt ein ARC aus UK bekommt sofort am Austrittstag ein neues ARC benötigt, was einfach nur Bescheuert ist, da dieses original-ARC noch unter EU-Recht ausgestellt wurde.

Hier gibt es einige interessante, schwierige und auch sicher ungeklärte Fragen - aber ganz so schlimm wird es nicht sein:

  • Das "Certificate of Airworthiness" (dt: Lufttüchtigkeitszeugnis) aus den UK betrifft ohnehin nur G-registrierte Maschinen. Hieran ändert sich nichts, weil davon auszugehen ist, dass die UK-CAA die dort ausgestellten CoA auch weiterhin als nationale CoA anerkennt
  • Über das "ARC" also das "Airworthiness Review Certificate" (dt: "Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit") schreibt die Kommission nichts.

Ich sehe - nicht nur deswegen - keinen Anhaltspunkt dafür, dass der von Dir geschilderte Fall eintreten wird: ARCs die von zugelassenen Wartungsbetrieben in den UK vor dem Brexit ausgestellt wurden bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig. Das ist der gleiche Fall wie wenn ein solcher Wartungsbetrieb pleite geht oder aus sonst irgendwelchen Gründen seine Zulassung verliert - auch dan bleiben davor ausgestellte ARCs gültig.

Analoges sollte übrigens auch - dem Wortlaut der Mitteilung und der Logik des EU-Luftrechts folgend - für Medicals gelten, wenngleich dort die Unterscheidung etwas schwieriger fällt:

  • Ein von der UK-CAA geführtes Medical ist mit dem Tag des Austritts kein EASA-Medical mehr. Das betrifft aber eh nur einen sehr kleinen Teil exotischer Fälle die das Medical in UK, ihre Lizenz aber in enem anderen Mitgliedsstaat haben (das sollte eigentlich gar nicht mehr gehen). Wer Lizenz und Medical in den UK hat, der hat nach dem Tag des Austritts eine UK Lizenz mit einem UK Medical - aber eben keine EASA Lizenz mehr
  • Ein in einem anderen Mitgleidsstaat geführtes Medical bleibt EASA und gültig, auch wenn die letzte Nachuntersuchung von einem UK AMC gemacht wurde, da dieses AMC zwar seinen EASA-Status verliert, aber davor gemachte Untersuchungen gültig bleiben

Schliesslich gilt das gleiche für Lizenzen: Eine UK-Lizenz ist nicht mehr EASA. Eine andere LÖizenz bleibt gültig, auch wenn der letzte Checkflug mit einem UK-Checker gemacht wurde


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