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20. März 2018: Von Peter Luthaus an Peter Schuhmann

Den CRI solltest Du auf jeden Fall beantragen, sonst darfst Du nämlich nie Unterschiedsschulungen durchführen, auch nicht nach Ablauf der RP.

Ein auf LAPL beschränkter FI darf nämlich wirklich NUR für LAPL ausbilden, sonst nichts. FCL.915.FI:
"

b) zusätzlich für die FI(A):

(1) Inhaber mindestens einer CPL(A) sein oder

(2) mindestens Inhaber einer PPL(A) sein und

i) abgesehen von dem Fall, dass ein FI(A) nur Ausbildung für die LAPL(A) erteilt, die Anforderungen bezüglich der theoretischen CPL-Kenntnisse erfüllt haben,"

Damit sind formal alle anderen Rechte aus 905.FI ausser a) LAPL ausser Kraft, auch b) (Klassen- und Musterberechtigungen)! Eine Auslegungssache wäre es noch, ob es eine Ausbildung für die LAPL(A) ist, wenn eine Unterschiedsschulung für einen LAPL(A)-Inhaber durchgeführt wird, kann man aber auch interpretieren, dass dies nicht möglich ist. Auf keinen Fall darf die Unterschiedsschulung für einen PPL(A)/CPL(A)/ATPL(A) Inhaber gemacht werden.

Lösung: CRI zusätzlich beantragen, und die Rechte von 905.CRI bekommen.

20. März 2018: Von Peter Schuhmann an Peter Luthaus

Hallo Peter,

vielen Dank für deine Antwort.

Erhalte ich den so einfach den CRI von der Bezirksregierung eingetragen ? Wie sind da die Erfahrungen mit dem RP in Düsseldorf ?

Gruß

Peter

20. März 2018: Von Peter Luthaus an Peter Schuhmann

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