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17. Dezember 2017: Von Achim H. an Winfried Weiss

Natürlich gab es schon immer eine Beschränkung auf Tag, früher normalerweise aufgrund medizinischer Indikationen. Das LBA vermerkt auf jeder Lizenz, die keinen IR-Nachtflug beinhaltet, diesen Umstand gesondert. Ist also nichts zum Thema Nacht auf einer LBA-Lizenz zu finden, so ist der Nachtflug eingeschlossen.

Diese Interpretation ist wohl durch Part FCL gedeckt aber missverständlich. Daher trägt das LBA "Night" wie bei mir auf Antrag ein. Gegen einen generellen Kurswechsel spricht wohl das Behördenego...


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