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9. Oktober 2017: Von Jens V. an Johannes König

Sind aber schon zwei verschiedene Themen, oder?

9. Oktober 2017: Von Johannes König an Jens V.

Wieso? Der Frsgesteller hat - wenn ich das richtig lese - einen aktuellen LAPL(A) nach EU-Recht. Wenn er nun auf PPL(A) upgraden möchte, auf welcher Rechtsgrundlage soll denn ein Luftamt zusätzliche Anforderungen (über die EU-VO und das genehmigte Ausbildungsprogramm hinaus) festlegen?

Diese zusätzlichen Anforderungen hätten bei der Umstellung von der alten Lizenz (welche auch immer das war) auf den aktuellen LAPL(A) gefordert werden müssen. Aber wer einen LAPL hat, hat einen LAPL. Egal, wie er dazu gekommen ist.

9. Oktober 2017: Von Jens V. an Johannes König

klingt korrekt...trotzdem hab ich den Link zu euren alten Herrn nicht verstanden, ist aber sekundär weil a) nicht Ausgangsfrage und b) verbindlich eh nur die Behörde festlegen auf Basis der FCL kann

9. Oktober 2017: Von Lutz D. an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Nein, das kann die Behörde nicht festlegen. Also, faktisch vielleicht, aber rein rechtlich nicht.

Die Vorschriften sind weitestgehend eindeutig. Vom LAPL zum PPL ist der Weg klar in part FCL geregelt.

9. Oktober 2017: Von Martin M. an Lutz D.

Danke für die vielen Rückmeldungen.

Der Verweis auf Part FCL und eine, nicht ganz leichte Suche in einem PDF mit knapp 1.300 Seiten, hat mich auf den "Appendix 1 - Crediting of theoretical knowledge" gebracht. Dort steht unter Punkt 1.3: "For the issue of a PPL, BPL or SPL, the holder of an LAPL in the same category of aircraft shall be credited in full towards the theoretical knowledge instruction and examination requirements." (Seite 1122).

Ich lese daraus, dass eine erneute Theorieprüfung hinfällig ist. Ob das die Bezirksregierung allerdings auch so sieht, werden wir in den nächsten Tagen erfahren.

15. Februar 2018: Von Martin M. an Martin M.

Wollte mich an dieser Stelle nochmal mit einem kurzen Update zurückmelden.

Der PPL-A lag heute im Briefkasten :)

Eine Theorieprüfung bei der Umschulung vom LAPL-A zum PPL-A war nicht notwendig.

Vielen Dank nochmal für die Hinweise und Info's hier im Thread.


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