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Luftrecht und Behörden | Theorieprüfung bei Umschulung LAPL-A auf PPL-A  
7. Oktober 2017: Von Martin M. 

Hallo zusammen,

kurze Frage: Wenn ich meinen LAPL-A (SEP) auf einen PPL-A erweitern möchte, welche Theorieprüfung kommt da auf mich zu?

Ich hab hier unterschiedliche Dinge zu gehört und gelesen. Die einen sagen, der Theorieteil wird im Rahmen der praktischen Prüfung als mündliche Prüfung mit abgenommen. Die anderen sagen, es muss eine richtige Theorieprüfung für "besondere Sachgebiete" abgelegt werden. Bei letzterem stellt sich mir zusätzlich die Frage, was genau der Unterschied bei den besonderen Sachgebieten ist, im Vergleich zur LAPL-A Theorie bzw. PPL-A national Theorie, die ich damals gemacht habe?

Grüße

7. Oktober 2017: Von ch ess an Martin M. Bewertung: +1.00 [1]

Habe den ppl ueber lapl gemacht.

Keine Theorieschulung ausser rund ums Fliegen mal Erklaerungen zu Funknavigation.

Keine Theoriepruefung.

In der praktischen Pruefung erlaubt sich der Pruefer aber mal nachzufragen ob du verstanden hast was du da tust und warum...

Viel Erfolg

8. Oktober 2017: Von Jens V. an Martin M.

Moin Moin,

hab das mal vor einiger Zeit angefragt bei der Behörde in Kiel:

LAPL-A auf PPL-A:

Theoretische Prüfung in Kiel für besondere Sachgebiete. Prüfungsfragen analog EXAM

Mündliche Prüfung während/vor/nach der praktischen in Ermessen des Prüfers (---die sich aber an den Fragenkatalog orientieren) für alle Fächer außer Met/Luftrecht

In meinem Fall würde vielleicht noch menschliches Leistungsvermögen dazu kommen, da ich das in meinen damaligen PPL-C/B Prüfungen nicht hatte.

Scheint also recht verworren, würde mich erst einmal an die Behörde wenden und wenn das schräg erscheint mit konkreten Einwänden kommen.

(Hab es letzendlich aber nicht gemacht, weil der LAPL ausreichend ist für mich)

Grüße

Jens

9. Oktober 2017: Von Mich.ael Brün.ing an Martin M.

Es kommt offensichtlich darauf an, wie man den LAPL erworben hat. Wenn man den LAPL seit Einführung des Part FCL neu erworben hat, entweder vom Fußgänger oder über z.B. SPL mit TMG, dann ist keine Theorieschulung oder -prüfung mehr erforderlich. Wenn man den LAPL jedoch "nur" umgeschrieben bekommen hat, z.B. von einem PPL-N, dann hat das Luftamt gewisse Interpretationsspielräume, denn es könnte argumentieren, dass der Theorie-Syllabus der ursprünglichen Lizenz nicht den Mindestumfang hatte, wie von Part-FCL gefordert.

Grüße,
Michael

9. Oktober 2017: Von Johannes König an Mich.ael Brün.ing

Seit wann denn das? Wir sind hier doch nicht bei Luftamt wünsch dir was.

Entweder es wird gegrandgathered oder nicht! Mit der gleichen Begründung dürfte unser alter Herr im Verein auch keine PPLer ausbilden, er hat nämlich selbst nur einen PPL mit TMG, und dafür auch den FI(A). Aber das eben schon seit mehreren Dutzend Jahren...

9. Oktober 2017: Von Jens V. an Johannes König

Sind aber schon zwei verschiedene Themen, oder?

9. Oktober 2017: Von Johannes König an Jens V.

Wieso? Der Frsgesteller hat - wenn ich das richtig lese - einen aktuellen LAPL(A) nach EU-Recht. Wenn er nun auf PPL(A) upgraden möchte, auf welcher Rechtsgrundlage soll denn ein Luftamt zusätzliche Anforderungen (über die EU-VO und das genehmigte Ausbildungsprogramm hinaus) festlegen?

Diese zusätzlichen Anforderungen hätten bei der Umstellung von der alten Lizenz (welche auch immer das war) auf den aktuellen LAPL(A) gefordert werden müssen. Aber wer einen LAPL hat, hat einen LAPL. Egal, wie er dazu gekommen ist.

9. Oktober 2017: Von Jens V. an Johannes König

klingt korrekt...trotzdem hab ich den Link zu euren alten Herrn nicht verstanden, ist aber sekundär weil a) nicht Ausgangsfrage und b) verbindlich eh nur die Behörde festlegen auf Basis der FCL kann

9. Oktober 2017: Von Lutz D. an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Nein, das kann die Behörde nicht festlegen. Also, faktisch vielleicht, aber rein rechtlich nicht.

Die Vorschriften sind weitestgehend eindeutig. Vom LAPL zum PPL ist der Weg klar in part FCL geregelt.

9. Oktober 2017: Von Martin M. an Lutz D.

Danke für die vielen Rückmeldungen.

Der Verweis auf Part FCL und eine, nicht ganz leichte Suche in einem PDF mit knapp 1.300 Seiten, hat mich auf den "Appendix 1 - Crediting of theoretical knowledge" gebracht. Dort steht unter Punkt 1.3: "For the issue of a PPL, BPL or SPL, the holder of an LAPL in the same category of aircraft shall be credited in full towards the theoretical knowledge instruction and examination requirements." (Seite 1122).

Ich lese daraus, dass eine erneute Theorieprüfung hinfällig ist. Ob das die Bezirksregierung allerdings auch so sieht, werden wir in den nächsten Tagen erfahren.

15. Februar 2018: Von Martin M. an Martin M.

Wollte mich an dieser Stelle nochmal mit einem kurzen Update zurückmelden.

Der PPL-A lag heute im Briefkasten :)

Eine Theorieprüfung bei der Umschulung vom LAPL-A zum PPL-A war nicht notwendig.

Vielen Dank nochmal für die Hinweise und Info's hier im Thread.


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