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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. September 2017: Von Lutz D. an  Bewertung: +1.00 [1]

Ja. Einfach Einspruch erheben. Hat gute Chancen durchzugehen. Da gibt es einige Urteile zu. Und macht der Behörde irre viel Arbeit.

28. September 2017: Von Sven Walter an Lutz D.

Vor allen Dingen, es gibt ja genug Kreuze auf Flugkarten, die man gerne verwenden könnte! Die ganzen alten NVA- und BW-Plätze, die es leider nicht mehr gibt.

28. September 2017: Von Achim H. an Lutz D.

Wie kann ich Einspruch gegen einen Bescheid einlegen, der nicht mir sondern dem Flugplatz erteilt wurde?

28. September 2017: Von  an Lutz D.

Hallo Lutz, in welcher Form muss man den Einspruch einlegen?

28. September 2017: Von Lutz D. an Achim H.

Du musst der Behörde Einwände mitteilen, bevor der Antrag genehmigt wird.


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