Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Luftrecht und Behörden | Zweckentfremdung von Verkehrslandeplätzen  
28. September 2017: Von   Bewertung: +1.00 [1]

Zum wiederholte Mal in diesem Jahr wird EDML auch am 3.10. wieder "wegen einer Veranstaltung" geschlossen. Meistens sind das Autorennen, Autotests - oder die Runway wird ganz einfach als PARKPLATZ für die benachbarte Speedway-Bahn genutzt.

Die Stadt Landshut beantragt zu diesem Zweck dann jeweils beim Luftamt eine "Aufhebung der Betriebspflicht" und das Luftamt stimmt dieser Unsitte natürlich auch immer zu.

Schon 2016 habe ich mich deshalb – vor allem natürlich weil diese Fälle IMMER mitten in der Flugsaison und oft an verlängerten Wochenenden eintreten, mit dem Effekt, dass man entweder nirgend hinfliegen kann ... oder nicht zurück.

Gibt es das woanders auch?

28. September 2017: Von Roland Schmidt an 

Ja, in Essen-Mülheim steht (noch) ein Oktoberfestzelt neben der Landebahn. Das machen die offenbar jetzt jedes Jahr. Auch sonst finden gelegentlich Veranstaltungen (einmal z. B. so eine Jaguar-Deutschland-Tour oder so) statt, allerdings bisher m. W. ohne komplette Schließung. Dabei werden nur Teilflächen in Anspruch genommen. Vor zwei Jahren war mal ein Autorennen mit Flugplatzschließung angekündigt. Hat aber (zum Glück) nicht stattgefunden.

28. September 2017: Von Olaf Musch an 

Ja, mehrfach:

  • Ballenstedt, wenn "Rocken am Brocken" oder andere Open Airs stattfinden.
  • Hildesheim auch mindestens zwei mal im Jahr. Einmal zu "M'era Luna" und einmal zur "Technorama", aber ich habe auch schon Schließungen wg. einer "Motorsportveranstaltung" dort mitbekommen

Gibt dann auch immer schön NOTAM. Und solche Open Air Veranstaltungen brauchen natürlich gutes Wetter. Also finden Sie im Spätsommer/Frühherbst statt. Mitten in der Saison.

Da ich selten überregional fliege, war's das aber auch schon mit meinem Wissen dazu.

Olaf

28. September 2017: Von Lutz D. an  Bewertung: +1.00 [1]

Ja. Einfach Einspruch erheben. Hat gute Chancen durchzugehen. Da gibt es einige Urteile zu. Und macht der Behörde irre viel Arbeit.

28. September 2017: Von Sven Walter an Lutz D.

Vor allen Dingen, es gibt ja genug Kreuze auf Flugkarten, die man gerne verwenden könnte! Die ganzen alten NVA- und BW-Plätze, die es leider nicht mehr gibt.

28. September 2017: Von Achim H. an Lutz D.

Wie kann ich Einspruch gegen einen Bescheid einlegen, der nicht mir sondern dem Flugplatz erteilt wurde?

28. September 2017: Von Constantin Droste zu Vischering an 

An unserem Heimatplatz EDLD (Dinslaken) zwei- bis dreimal im Jahr, immer an Wochenenden. Letztes Jahr mussten wir deswegen unseren Urlaub um eine Woche verschieben. Im Gespräch mit dem Geschäftsführer meinte dieser, dass wir als Hallenmieter keinen Grund zur Beschwerde hätten, sondern ihm im Gegenteil dankbar sein sollten, da doch über die Zusatzerlöse das Defizit verringert und somit der Bestand des Platzes gesichert würde...

28. September 2017: Von  an Lutz D.

Hallo Lutz, in welcher Form muss man den Einspruch einlegen?

28. September 2017: Von  an Constantin Droste zu Vischering

So ähnlich wird in Landshut natürlich auch argumentiert. Ich finde aber, dass eine Aufhebung der Betriebspflicht die absolute Ausnahme sein muss.

28. September 2017: Von Lutz D. an 

Du hast das ja hier schon mal klären lassen, übrigens:

https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2016,05,03,18,4211900

28. September 2017: Von Lutz D. an Achim H.

Du musst der Behörde Einwände mitteilen, bevor der Antrag genehmigt wird.

28. September 2017: Von  an Lutz D.

Krass, ich habe manchmal so ein schlechtes Gedächtnis ... das hatte ich glatt vergessen! Danke ...

Das Problem dürfet sein, dass ich das NOTAM heute zum ersten Mal gesehen habe, die Frist also garantiert abgelaufen ist. Wie soll man sie auch einhalten wenn man von dem Antrag nichts weiß ...

28. September 2017: Von Stefan Jaudas an 

... es gibt ja auch das Format, dass das nur 1 x im Jahr passiert, z.B. für ein Rockkonzert, und dass der flugplatzbetreibende Verein richtig Asche dafür bekommt. Dann ist das ja OK ...


13 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang