Ich weiß NICHT, wie lange das NOTAM schon raus war, aber gestern habe ich erfahren, dass am Feuertag 5.5. (...) EDML mal wieder als Parkplatz für ein Speedwayrennen auf der angrenzenden Bahn mißbraucht wird.
Das geschieht jedes Frühjahr und jeden Sommer drei, vier Mal. Dafür wird dann die Betriebspflicht des Verkehrslandeplatzes (!) außer Kraft gesetzt.
Meiner Meinung nach ist die Verwendung als Parkplatz kein ausreichender Grund, den Verkehrslandeplatz zu schließen - und deshalb habe ich dem Luftamt Südbayern und der AOPA geschrieben. Vom Luftant habe ich (auf die höfliche Mail) keinerlei Antwort bekommen, von der AOPA die unten stehende.
Wie seht Ihr das? weiß jemand, wie lange dieses NOTAM schon existiert?
Hallo Herr von Croy,
vielen Dank für ihre Anfrage.
Nach unserer Einschätzung raten wir Ihnen und anderen Betroffenen bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Luftamt Südbayern) Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid einzulegen, sofern eine Fristwahrung noch möglich ist. Meist beträgt die Widerspruchsfrist nur einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
Gemäß §§ 45 Abs. 3, 53 Abs. 1 LuftVZO hat der Flugplatzunternehmer (Stadtwerke Straubing?) die Pflicht, den Flugplatz im genehmigten Umfang zu betreiben. Dieser steht es grundsätzlich zwar zu einen Antrag auf Befreiung von der Betriebspflicht zu luftverkehrsfremden Zwecken zu stellen; allerdings muss die zuständige Genehmigungsbehörde bei ihrer Entscheidung insbesondere das öffentliche Interesse an der Betriebsbereitschaft genehmigter Flugplätze berücksichtigen. So ist eine Teilsperrung eines Flugplatzes (für Teilflächen, die den Verkehr eventuell behindern aber nicht komplett einschränken) in den meisten Fällen wohl vertretbar – für eine komplette Schließung hingegen bedarf es unserer Ansicht nach schwerwiegenderer Gründe als die von Ihnen genannte Veranstaltung.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Tilman Nebelung
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